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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgender Sachverhalt. Ich bin in eine Wohnung eingezogen, in der der Vormieter zuvor nur drei Monate gewohnt hat. Die Wände und Decken sind soweit ok und es wurde eine Abgeltungsklausel vereinbart. Gesagt wurde mir jedoch, daß ich die Wohnung renoviert übernehme, "renoviert" heißt es auch im Vertrag. Im Übergabeprotokoll heißt es dazu, Wände und Decken seien bei Einzug neu gestrichen worden. Der Vormieter hat bei Auszug aber nicht gestrichen, da die Notwendigkeit dafür nicht bestand. Für mich war es jedoch ein wichtiges Kriterium, daß ich die Wohnung neu gestrichen beziehe, bei der Wohnungsübergabe habe ich diesbezüglich leider nicht genauer nachgehakt, sondern die Sache so hingenommen. Der Vermieter nimmt die drei Monate (und die tatsächliche Wohndauer von nur drei Wochen) des Vormieters zum Anlass, von der Notwendigkeit des Streichens abzusehen. Allerdings stimmt doch dann die Aussage "bei Einzug neu gestrichen" im Vertrag nicht oder sehe ich das falsch? Und kann ich da in irgendeiner Weise gegen angehen?
Stichwörter: gestrichen + neu

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