Gast
Wenn das schon so lange geht, dann würde ich an eurer Stelle die Rechtschutzvers. einschalten und einen Anwalt aufsuchen.
Vorher könntet ihr ja noch eine Frist setzen, mit dem Hinweis, dass ihr die Sache an einen Anwalt übergeben werdet, falls keine reaktion kommt...
Gruss
playcom1
Wenn das schon so lange geht, dann würde ich an eurer Stelle die Rechtschutzvers. einschalten und einen Anwalt aufsuchen.
Vorher könntet ihr ja noch eine Frist setzen, mit dem Hinweis, dass ihr die Sache an einen Anwalt übergeben werdet, falls keine reaktion kommt...
Gruss
die frage ist aber die aussicht auf erfolg.der anwalt kostet ja erst mal.
Gast
>die frage ist aber die aussicht auf erfolg.der anwalt kostet ja erst mal<
richtig, aber man kann sich ja vorher bei der Rechtschutz erkundigen, ob die ein Beratungsgespräch abdecken...
Wenn das schon so lange geht, sollte man denke ich, diesen Weg wählen, bevor es noch verjährt oder so... gruss <!-- s --><!-- s -->