Susanne
Aus Verträgen Dritter lassen sich keine Rechte ableiten: auf deutsch: was die anderen Mitbewohner haben oder nicht haben, interessiert nicht.
Das Nichtzahlen der Kaution ist ein Verstoss gegen den Vertrag, wenn dort eine Kautionszahlung festgelegt wurde, und daher ein Kündigungsgrund.
Die Kaution darf in 3 Raten bezahlt werden, auch wenn weniger festgelegt wurde, muss also nach dem 3. Mietmonat vollständig hinterlegt sein.
Nach Mietende kann sich der VM bis zu 6 Monate mit der Kautionsabrechnung Zeit lassen, darüber hinaus darf er noch einen angemessenen Betrag für ggf. zu erwartende Nachzahlungen aus der NK-Abrechnung einbehalten.
Diese Regelung ist unabhängig davon, was der VM mit einem Nachmieter regelt.
fin
Die Kaution müssen Sie zahlen. Wenn Sie dort schon wohnen, so haben Sie doch sicher den Mietvertrag mit dieser Nachmieterregelung schon unterschrieben. Daher ist die Kaution fällig und die Mahnung rechtens wenn Sie dies noch nicht getan haben.
Ein Vermieter kann die kaution nach Mietende noch 6 Monate lang einbehalten. Bis dahin ist sicher ein Nachmieter gefunden. Denke, wenn das nicht der Fall ist, dann müßte er trotzdem die Kaution an Sie zurückzahlen, denn er kann sie nicht unbegrenzte Zeit einbehalten. Das würde gegen das Mietrecht verstoßen.