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chrdan76 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bitte um Hilfe wegen der Klausel der Schönheitsreparaturen. Der Vermieter hat schon angedeutet, dass er die Wohnung gestrichen haben möchte.
Ich habe aber logischerweise nach 4 JAhren Wohnzeit kein Interesse komplett zu streichen. Wohnung habe ich damals frisch gestrichen übergeben bekommen:

PAssus im Mietvertrag zur Schönheitsreparatur:

1. Der Mieter verpflichtet sich, die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auf eigene Kosten auszuführen. Dazu gehören folgende arbeiten: Das Tapeziere, Anstreichender Wäde und Decken, das Streichen der Innenräume, Fenster und Außentüren von Innen, das streichen der Heizkärper und Heizrohre sowie das Pflegen und reinigen des Fußbodens. Soweit Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses erforderlich sind, so sind diese in neutralen, deckenden und hellen Farben und Tapeten auszuführen. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

2. Endet das Mietverhältnis vor Eintrii der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so hat der Mieter die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs an den Vermieter zu zahlen. Dabei ist in der regel von folgenden Kostenquoten auszugehen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für die Nassräume während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück so zahlt der Mieter 33%, liegen sie länger als 2 Jahre zurück so zahlt er 66%. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für die sonstigen Räume während der Mietzeit länger als 1 JAhr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund dieses Kostenvoranschlags an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 JAhre 60%, länger als 4 Jahre 80%. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es sich bei den angegebenen Regelfristen lediglich um Richtwerte handelt.


Klingt für mich ziemlich nach Abzocke. Ich habe diesen Mietvertrag auch erst am 1.7.11 unterschrieben da meine Freundin miteingezogen ist. Faktisch lebe ich hier aber schon 4 Jahre. Zuvor war es ein alter Mietvertrag der einfach das Streichen ohne irgendwelche Fristen vorgesehen hat.

Danke

Chris

1 Kommentar zu „Schönheitsreparaturklausel nach 4 Jahren Mietzeit”

Berthelstal Experte! 09.03.2012 12:43

In beiden Punkten
1.....Soweit Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses erforderlich sind,....
und
2.dass es sich bei den angegebenen Regelfristen lediglich um Richtwerte handelt.
handelt es sich um keine starre Fristenregelung.

Wer hier wem abzocken will, sei dahingestellt.
Um eine Endrenovierung werden Sie demnach nicht drumrum kommen.

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