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Hallo erstmal
Ich wohn in nem drei Parteien Mietshaus und seit Montag sind Handwerker im Haus die die Bäder sanieren und nen neuen Sicherungskasten einbauen.
Das Haus ist recht alt, deshalb wurden auch die Steigleitungen gleich mit erneuert.
Alles was im Bad war wurde natürlich rausgerissen samt Fliesen und ein Teil der Wand. Die Toilette wurde drin gelassen so dass man wenigstens aufs Klo gehen kann, auch wenn man mit nem Eimer nachspülen muss weil nix mehr angeschloßen ist. Jetzt ist es so dass nur noch in der Küche Wasser läuft. Die ganzen arbeiten sollen etwa zwei Wochen dauern. Kann der Vermieter wirklich verlangen, dass ich mich zwei(!!!) Wochen lang nicht dusche oder Haare wasche? Das mit der Toilette ist ja nicht so ein Problem, es wurde zusätzlich noch ein Dixie Klo auf den Parkplatz gestellt und im Bad steht das alte Klo ja auch noch drin das man nutzen kann. Aber es gibt absolut keine Gelegenheit sich vernünftig zu waschen
In der Küche wurde ausserdem ein neuer Wasserhahn eingebaut von dem keine Rede war im Schreiben des Vermieters. Der alte Hahn ging aus der Wand raus, der neue wurde jetzt direkt am Waschbecken befestigt und natürlich sind jetzt zwei Löcher in den Fliesen wo der alte Hahn war. Mit dem alten Hahn hätte man wenigstens noch Haare waschen können, aber mit dem neuen geht das nicht da man den Kopf nicht drunter bringt!
Am Montag habe ich die Arbeiter gebeten mir die Armaturen und den Waschmaschinenanschluß zu geben sobald sie das abgebaut haben. Bekommen habe ich die Sachen nicht, es wurde weggeworfen!!! Die Sachen waren aber MEIN Eigentum, sie wurden von mir eingebaut und nicht vom Vermieter.
Heute waren Elektriker da wegen dem neuen Sicherungskasten. Im Bad wurden dann auch gleich neue Leitungen gelegt.
Der Elektriker musste Küche und Speisekammer mit ner Plane abkleben weil er die Wand aufreissen musste und das Dreck macht ohne Ende. Jetzt ist es so, dass die komplette Farbe von der Wand mit abgeht sobald man die angeklebte Plane abzieht! Auch aussen um den neuen Sicherungskasten ist jetzt ne andren Wandfarbe. Nicht mehr weiß sondern scheußliches Grau. Ist der Vermiter verpflichtet da wieder zu weißeln? Kann ja wohl nicht sein, dass die Wände jetzt so aussehen und ich die Kosten fürs weißeln selber tragen muss.
Auch wurde der Lichtschalter vom Bad abgebaut und kein neuer reingemacht bis jetzt. Der Lichtschalter ist verschwunden! Auch der war mein Eigentum Und das beste ist, dass jetzt nicht mal mehr Licht im Bad ist weil keine Steckdose eingebaut wurde bis jetzt! Morgen ist Feiertag, da kommt natürlich keiner. Also hab ich den Zustand bis Freitag dass ich nicht mal ne kleine Lampe im Bad anstecken kann. Wie soll ich so bitte aufs Klo gehen wenns dunkel ist? Im dunkeln kann ich da nicht reingehen da der Boden auch teilweise aufgerissen wurde und ich sonst über die doofen Rohre falle.
Hat jemand ne Ahnung was ich machen kann? Vll auch passende Gesetzestexte dazu?
Danke schonmal
LG Melanie