Rano
Frage ist hier: Wie sah der Kabelvertrag ursprünglich aus?
Wer war Vertragspartner von wem?
Waren beide Eigentümer Vertragspartner (VP) des Kabelunternehmens, hätte die Kündigung durch den einen Eigentümer allein gar nicht akzeptiert werden dürfen, müßte im Extremfall also rückabgewickelt werden.
War nur der untere Eigentümer VP sieht es doch so aus, als ob ihr jahrelang auf seine Kosten TV gesehen habt.
u.s.w.
Das sind Fakten, mit denen man die Sachlage einschätzen könnte. Ein unmotivierter Vermieter ist zwar unerfreulich, hat aber zunächst mit der aktuellen Problematik nicht so viel zu tun.
Gruß
Ralph
Fressbaeckchen
@ Rano:
Da tue ich mir natürlich schwer, eine Aussage über den ursprünglichen Vertrag zu treffen. Die beiden Eigentümer haben das intern so geregelt, daß (so konnte ich es aus den Unterlagen der Nebenkostenabrechnungen entnehmen) alle Verträge (Wasser, Versicherungen, etc.) auf unsere Mitbewohner laufen. Dieser erstellen dann jährlich eine Abrechnung für unseren Vermieter, die er dann (stets ohne die Richtigkeit zu prüfen - die wollten uns letztes Jahr um gut 500 Euro Heizkosten zu viel abverlangen) an uns weiterleitet.
Auf unserer Abrechnung tauchte der Posten Kabelanschluß nicht auf bislang. Im Übrigen ist es aber völlig egal, ob wir theoretisch auf Kosten unserer Mitbewohner einen Anschluß hatten - denn sie hätten die Kosten ja nur entsprechend der internen Vereinbarung weitergeben müssen. Die bis zur Kündigung herrschenden Verhältnisse bestanden auch schon bei unseren Vormietern.
Ob hier jedoch ein Gemeinschaftsanschluß (die Installationen lassen eigentlich keinen anderen Schluß zu!) bezahlt wurde oder nur ein Einzelanschluß, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber auch das halte ich für ziemlich egal.
Denn für uns zählt einzig unser Vermieter - und der hat uns vor fast 9 Jahren eine Wohnung vermietet, die u.a. einen funktionierenden Anschluß besaß, ohne daß wir dafür extra zahlen mussten.
Zum Thema unmotivierter Vermieter: Das mit dem TV-Kabel ist ja nun wirklich nur ein kleiner Teil - da sind noch viele andere Dinge ... jahrelange falsche Abrechnung von Heizung und Warmwasser nach Quadratmetern der Wohnungen zueienander (wobei 1. die Größe der anderen Wohnung viel zu gering bemessen war, man hat den bewohnbaren Keller mit Büro, Bad, Bügelzimmer, Gästezimmer einfach "vergessen" und 2. nach Teilungserklärung die Abrechnung per Wärmemesser vorgeschrieben ist!), etc. pp.
Ralf