FischkoppStuttgart
Stellen sie dem VM eine SCHRIFTLICHE Frist. (2Wochen)
Sollte diese Frist Ablaufen eine Nachfrist.(2Wochen). Drohen sie mit beauftragung eines Fachmannes/Handwerker. Diese Kosten werden sie von der Nettomiete dann abziehen
Dann haben sie zwei Möglichkeiten.
Kürzen sie die Miete. Hier sind es aber nach meiner Einschätzung nur max 5%.
Sollte die Dusche unbenutzbar sein, dann bis zu 17% nur Dusche (AG Köln, WM 1985 S.22)
Oder:
Bestellen sie sich Handwerker. Ziehen sie die Kosten von Ihrer Kaltmiete ab, auch über mehere Monate möglich.
Zum Thema Nachbarn.
1. Reden ist gold wert. Keine Reaktion, dann:
Sollte es massiv werden. Rufen Sie die Polizei. Erstellen sie ein Lärmprotokoll. Schreiben sie hier alles auf. Reichen sie das Protokoll beim VM ein. Drohen sie mit Mietkürzung. kann von 10% bis über 30% gehen. Je nach Fall (AGRheine, WM 1985 S.260)
Quelle: Arag Ratgeber zum Mietrecht