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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In einer für Mieter wichtigen Rechtsfrage hat das Frankfurter Landgericht eine mögliche Lücke im novellierten Mietrecht aufgezeigt. Die 11. Zivilkammer hält in seinem jüngst veröffentlichten Urteil daran fest, dass Mieter wie bisher ihre Zahlungen nicht mindern dürfen, wenn sie den Mangel an der Wohnung zu lange klaglos ertragen haben. Spätestens nach sechs Monaten, so die beibehaltene Rechtsprechung nach dem alten Mietrecht, müssen Mängel dem Vermieter mitgeteilt worden sein. Az.: 2-11 S 79/02
Stichwörter: melden + mietmängel + rechtzeitig

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