sica24 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.
Folgende Frage stellt sich mir anhand einer aktuellen Abrechnung:
Ich habe bis 31.12.06 in einer Mietswohnung gewohnt. Gekündigt habe ich auch zum 31.12.. Allerdings habe ich die Wohnung in Abstimmung mit dem Vermieter am 23.12. zum letzten Mal betreten und auch meine Schlüssel dem Vermieter übergeben. Der Nachmieter stand sozusagen mit dem Eimer Farbe bereits vor der Tür. Den Warmwasserzähler habe ich zusammen mit dem Vermieter abgelesen. Die Heizung nicht!
Jetzt kommt die Heizkostenabrechnung, worin der Vermieter bzw. der beauftragte Messdienst den kompletten Zeitraum bis Kündigungsdatum 31.12.06 nach Gradtagszahlen abrechnet. Der Betrag für Warmwasser-Verbrauchskosten wurde aber nach Ablesung abgerechnet.
Ist das rechtens oder müßte man hier die Differenz von 8 Tagen berücksichtigen?
Eine Zwischenablesung ist ebenfalls nicht erfolgt und trotzdem werden mir Kosten für "Verarbeitung Kunden-Zwischenablesung" von 7,14€ in Rechnung gestellt.
Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.