fin
Hatte denn der Vermieter Grund die Kaution abzurechnen? Wurde denn eine Miete und Nebenkostennachzahlungen nicht gezahlt?
tenant61
. klar gibt es einen weg, ohne anwalt an die kaution zu kommen. niemand ist verpflichtet, einen anwalt einzuschalten, es sei denn in einem gerichtsverfahren vor dem landgericht oder höher. aber davon bist du ja noch weit weg.
zunächst einmal solltest du tatsächlich die forderungen deines vermieters prüfen. kann es sein, dass er recht hat? auf den zugang der umlagenabrechnung kommt es dabei u.u. nicht an. lass dir erst nochmal die abrechnungen in kopie zuschicken, prüf sie auf herz und nieren (auch wann sie erstellt und verschickt worden sein sollen). prüf auch nochmal deine unterlagen, ob alle mieten gezahlt wurden (die letzte wird gern "vergessen" ; vielleicht hat es mal eine rücklastschrift gegeben, die du nicht bemerkt hast? erst wenn du sicher bist, dass die forderungen unberechtigt sind, solltest du gegen den vermieter angehen. der erste schritt könnte ein gerichtlicher mahnbescheid sein; den gibts in gut sortierten schreibwarenläden oder im juristischen fachhandel. den füllst du aus und schickst ihn ans gericht. dann geht die sache ihren gang.
Vik
Hallo und danke schonmal für die Antworten. Ich hab auch mal mittlerweile nachgeforscht.
Angeblich haben auch viele andere Mieter Erhöungen von Umlagen von 100 % bekommen. Viele haben diese noch nicht gezahlt. Allerdings kann denen das ja egal sein weil sie ja im moment nicht aussziehen. Der Vermieter jedenfalls antwortet auch den anderen nicht fordert aber diese Umlagen im Moment nicht nach..
Ich habe auch nochmal in den Bankunterlagen die gerade bei mir sind nach geschaut und konnte zumindestens im letzten Mietjahr keine Mietrückstände meinerseits erkennen. Allerdings ging es mir in meinem Beitrag auch mehr um die Umlagenforderungen. (sind ja auch der grosse Teil die meine Kaution auffressen würden)
Aufjedenfall weiss ich schonmal wo meine Umlagenrechnungen sind. Die hat die Haushälterin des Hauses bei sich. Muss ich die mir jetzt persönlich abholen und gilt dann das Datum auf dem Brief oder das tatsächliche an dem es in meinen Händen liegt? (Er hatte meine Nachsendeadresse meiner Eltern)
vg
Vik
tenant61
. hab ich das richtig verstanden? er hat dir die umlagenabrechnungen gar nicht geschickt? die haushälterin war ja wohl kaum zum empfang der an dich gerichteten post berechtigt, oder?
in dem fall hättest du teilweise glück. für die abrechnung 03/04 wäre es dann m.e. definitiv zu spät; den betrag könntest du dann schon mal sparen. für die abrechnung 04/05 könnte er wahrscheinlich die zustellung noch nachholen; den betrag müsstest du dann vmtl akzeptieren. da hättest du früher reagieren müssen, denn theoretisch war die kaution spätestens 6 monate nach vertragsende zur rückzahlung fällig. naja, jetzt isset eben passiert; er hockt drauf und hat eine wahrscheinlich teilweise berechtigte gegenforderung.
ich muss allerdings einräumen, dass ich zum thema umlagenabrechnung rechtlich nicht so firm bin; viellecht können noch andere was dazu sagen und meine vermutungen bestätigen oder korrigieren.
Vik
Hi,
genau so ist es. Die Haushälterin war natürlich nicht dazu berechtigt. Ich werde mir mal die Abrechnungen nächste Woche abholen und das Datum meines erhaltes auch schriftlich bestätigen. Danke schonmal für eine Teilweise positive Nachricht!
Vielleicht gibts ja auch noch ne gute Nachricht für 04/05.
Vg
Vik