Susanne
Vergleiche doch bitte beide Abrechnungen!
Dabei muss Dein Anteil Wohnfläche und die Gesamtwohnfläche in beiden Jahren gleich sein. I.d.R. wird ja nach Anteil der Wohnfläche umgelegt. Die Gesamtkosten dürfen natürlich nicht vor Umlage um einen Vermieteranteil gekürzt sein!
Werner1
Genau, am Verteilerschlüssel dürfte sich nichts ändern. Weder %ige Anteile noch Kosten mach m² Müllbeseitigung nach Personen oder m² sollten gleich bleiben. Daraus ergibt sich von selbst das ein Leerstand einer der Mietwohnungen ja jemand bezahlen muss, nämlich der VM. Was dem Mieter bleibt ist Rechnungseinsicht, diese Kosten mittels in seinem Mietvertrag vereinbarten Verteilerschlüssel , sollte dann eine korrekte Berechnung auch für den Mieter nachvollziehbar sein.
Vorsorglich sollte man auch wissen das nur der Verteilerschlüssel in dem des Mieters Mietvertrag eine Rolle spielt. Alles andere hat den Mieter auch nicht zu interessieren. Gemeint ist , was andere Mitbewohner in dessen Mietvertrag stehen haben kann unterschiedlich sein. Persönlich finde das dann auch nicht korekt, aber die gesetzliche Lage ist klar mormiert. Es könnte ja sein, das ein Mieter schon XXX ellenlange Jahre im Haus wohnt, aber dessen Mietvertrag von einem ehemaligen VM abgeschlossen wurde. Abschließend, nur der vereinbarte Schlüssel im eigenen Vertrag ist für die NK-Abrechnung von Belang.