Susanne
Der Vermieter darf alle 2 Jahre (oder es gibt eine Vereinbarung im MV) sein Eigentum begutachten, wenn er sich zeitig genug vorher schriftlich anmeldet. Dazu gehört natürlich nicht nur das Betreten des Hauses sondern auch der Wohnung.
Wurde der Garten nicht von A mitgemietet? Wenn ja, dann hat doch der VM nicht das Recht die Bäume zu fällen. Müssen die Bäume aus best. Gründen gefällt werden (Verkehrssicherungspflicht) dann muss dem VM zutritt gewährt werden.
Genauso sind Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Haus und Grundstück durch den Mieter zu dulden (BGB). Dafür sieht das BGB auch keine Anmeldepflicht des Vermieters vor. Diese Arbeiten sind unabhängig davon zu Dulden ob es Probleme mit der Nk-Abrechnung gibt oder für die nötigen Gerüste etwas abgebaut werden soll. Es ist davon auszugehen, dass diese Arbeiten i.d.R. unangenehm für den Mieter sind. Es bleibt lediglich die Möglichkeit, bei Nutzungseinschränkung oder Mangel die Miete zu mindern.
Gataki
Der Vermieter darf alle 2 Jahre (oder es gibt eine Vereinbarung im MV) sein Eigentum begutachten, wenn er sich zeitig genug vorher schriftlich anmeldet. Dazu gehört natürlich nicht nur das Betreten des Hauses sondern auch der Wohnung.[/quote:b8724]
Also, ist das definitiv? Er darf in die Wohnung: Schlafzimmer, ectr, ohne das es wichtige Gründe gäbe?
Zeitig genug...?
Ein Tag, ein Monat, ein Jahr, ...?
Und wer legt den Tag die Uhrzeit fest?
Ich habe gehört, dass es das nicht mehr gibt, und ohne besonderen Grund,
der VM auch nicht in die Wohnung kommen darf.
Immerhin ist die Wohnung ja auch privatsphäre! Anmeldung hin oder her!
Was ist wenn er sich rechtzeitig anmeldet,
aber der Termin vom Mieter gar nicht eingehalten werden könnte und er lieber einen anderen Tag/Uhrzeit vorschlagen wolle?
Ich habe gehört, das der Vermieter nur einen
Termin vorschlagen[/b:b8724] kann,
und sich beide einig[/b:b8724] seien sollten.
Und weiter dass der Mieter in diesem Sinne auch Termine (bis zu zweimal) ablehnen kann, und beim dritten sollte es dann aber klappen
und für beide möglich sein.
Wurde der Garten nicht von A mitgemietet? Wenn ja, dann hat doch der VM nicht das Recht die Bäume zu fällen. Müssen die Bäume aus best. Gründen gefällt werden (Verkehrssicherungspflicht) dann muss dem VM zutritt gewährt werden.[/quote:b8724]
Ja, der Garten wurde mitvermietet.
Es obligt dem Mieter, den Garten zu pflegen.
Ein Baum besser gesagt ein Ast eines Baumes auf der Vorderseite des Hauses ragt in die Dachrinne und müsste eigentlich gekürzt werden.
Die Bäume bestehen alle mindestens so lange,
wie das Haus alt ist , Bj. 58 .
Es ist herrlich zu beobachten wie die Vögel dieses Jahr wieder darin brüten.
Da der Vermieter nun ja den Kahlschlag beschlossen hat,
tut es Mieter Alpha auch für die Vögel und für die noch brütenden ganz besonders leid! Nicht zu vergessen die heimischen Eichhörnchen, die immer vom Ast des einen Baumes auf den nächststehenden springen!
Aber in ein paar Tagen, haben die dann auch keinen einzigen Baum mehr!
Der Vermieter will ja alle[/b:b8724] Bäume fällen lassen!
Genauso sind Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Haus und Grundstück durch den Mieter zu dulden (BGB). Dafür sieht das BGB auch keine Anmeldepflicht des Vermieters vor. [/quote:b8724]
Der Vermieter hat Jahrelang (Alpha ist seit über drei Jahren dort),
nichts am Haus getan, auch nicht die beim Einzug versprochenen Maßnahmen!
Wenn Alpha nun bekannt geben würde, dass er,
da nun alles plötzlich rückzuck ohne nach Alphas empfinden ausreichende Vorankündigung und Aufklärung in den Nächsten Tagen begonnen werden soll (Bäume + Dachrinne)
und Alpha weiter auch befürchten muss, das weitere Bau- und Sanierungsmaßnahmen folgen, könnte es da nicht einen Aufschub
aller nicht notwendigen Maßnahmen für Alpha geben?
Nicht notwendig ist, das alle[/u:b8724]Bäume gefällt werden, nicht notwendig ist, das ein Gerüst auf der Rückseite des Hauses montiert wird um dort in 2,50m
Höhe, die Dachrinne abzuschrauben und die neue dranzuschrauben ( da die Dachrinne nicht kaputt, sondern lediglich verstopft und verbogen war, gab es in der Vergangenheit Probleme!
Die wurden nun beseitigt. Trotzdem fällt es dem VM nun ein eine neue Rinne anbringen zu lassen.
Bei der letzten Reperatur der Dachrinne sind die Dachdecker hinterm Haus mit den Leitern gut klargekommen![/b:b8724]
Nachdem der Vermieter schon so emotional auf die Kritik an der NB-Abrechnung
und auf die Tatsache, dass Alpha sich nicht überrumpeln lassen wollte,
als der VM telefonisch mitteilte, er sei in einer dreiviertelstunde mit einem Handwerker am Haus,
reagierte!
Könnte Alpha dann nicht sozusagen eine Gnadenfrist bekommen,
da er auch beabsichtigt, auszuziehen.
Denn zum Auszug wird Alpha indirekt dadurch gezwungen,
das nun das Katzengehege (das Alpha damals de VM zur Bedingung zum Einzug gemacht hatte),
weg soll!
Alpha's Katzen würden die Wände hochgehen und Nerventerror ohne Ende
machen, weil es für sie eine Qual wäre, nicht mehr heraus zu können!
Das geht schon kaum für einen Tag,
wie soll das für einen längeren, durch den VM nicht weiter definierten Zeitraum gehen?
Also muß Alpha nun eine Lösung finden.
Das Alpha nun nicht mehr unter den wahrscheinlich nie wieder aufhörenden
"Maßnahmen" des VM leiden will, und er nun ein neues Haus finden will,
ist klar!
Das geht aber nicht so schnell.
Zumal Alpha nun auch lieber kaufen statt mieten möchte.
Immerhin hat Alpha in nur dreieinhalb Jahren, weit über 35.000,00 EUR
an den VM gezahlt.
Eigentlich von Anfang an ein fehler, ein Haus zu mieten![/b:b8724]
Diese Arbeiten sind unabhängig davon zu Dulden ob es Probleme mit der Nk-Abrechnung gibt oder für die nötigen Gerüste etwas abgebaut werden soll. Es ist davon auszugehen, dass diese Arbeiten i.d.R. unangenehm für den Mieter sind. Es bleibt lediglich die Möglichkeit, bei Nutzungseinschränkung oder Mangel die Miete zu mindern.[/quote:b8724]
In den Nebenkosten waren auch die Reperaturkosten der Dachrinne sowie die Reperaturkosten der Heizung enthalten! Und gingen im vollem Umfang,
angefangen bei der Anfahrt der Handwerker, bis hin zu den Kosten für Ersatzteile und natürlich nicht die Arbeitsstunden zu vergessen,
zu Lasten von Alpha!!!
Wenn er die Reperaturen bis jetzt also selbst bezahlt hat, wieso soll dann die Anfechtung der NB-Abrechnung unabhängig sein und nichts mit den Reperaturarbeiten am Haus zu tun haben???
Also ich hoffe, dass nach meiner erweiterten Schilderung dieses Falles,
Alpha doch nicht so auf sich rumtrampeln lassen muss,
und so ein paar Rechte ihm nicht abgesprochen werden können, wie die Privatsphäre zumindest seines Schlafzimmers,
Aufschiebung aller angesetzten Arbeiten, bis zur Klärung der NB-Abrechnung,
oder bis zur schriftlichen Erklärung des VM darüber,
zumindest zukünftig, für Reperaturarbeiten selbst aufzukommen usw.
Das er die Bäume im Garten nicht einfach ohne weiteres fällen darf ist jedoch schon mal gut zu wissen!
Ich werde auch beim Umweltamt fragen, wegen der Vögel und der Eichhörnchen <!-- s --><!-- s -->
Also vielen Dank erstmal liebe Susanne,
dass Du Dich bei dieser Hitze, mit meinem langen Text befasst hast! <!-- s --><!-- s -->
Und viele Grüße von Gataki
Susanne
Möchte der VM gern mal sein Eigentum besichtigen, sollte es zwischen 2 Erwachsenen Menschen möglich sein, einen Termin zu machen, ohne dass man sich dabei auf Gesetz oder Urteile bezieht.
Es sollte auch daran gedacht werden, dass es sich bei dem Haus immer noch um das Eigentum des VM handelt.
Trotzdem kann er nicht einfach alle Bäume fällen, das ist klar, denke ich.
Bei der NK-Abrechnung ist es eigentlich ganz einfach: Die Kosten der Reparaturen entweder nicht an den VM weiterleiten oder das gezahlte Geld zurückverlangen. Auch der Mieter darf eine NK-Abrechnung korrigieren.
Alle genannten Argumente sprechen allerdings nicht gegen die durch das BGB festgelegte Duldungspflicht von Instandhaltungsmassnahmen.
Inwiefern hier ein Gerüst angebracht werden muss bestimmt auch nicht der VM, das ist eher Auflage der Firma bzw. deren Arbeitssicherheit.