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Adi77 hat diese Frage gestellt
Durch den Umzugs innerhalb des Mietshauses bekam ich einen neuen Keller vom Vermieter, der Baugenossenschaft, zugewiesen.
Durch diverse Aufräumarbeiten und ungünstiger Umstände konnte ich die entsprechenden Objekte nicht entsorgen, musste sie demnach in den neuen Kellerraum tun.
Der Vermieter machte eine Inspektion und gab mir die Auflage eine jenen Kellerraum zu entsorgen, obwohl er von der schwierigen Lage bzgl.meiner Person weiß. Sollte ich dem nicht nachkommen, würde das mehrere hundert Euro für mich kosten.
Für mich klingt das nach Abzocke, denn die anderen Mieter haben auch volle Keller und müssen diese nicht ausräumen.
Die Kellerräume gehen den Vermieter nichts an!
Ich teile das mit um zu zeigen was für Ideen es gibt, denn jener Vermieter hat versucht einen Mieter zu benutzen um Einlass in meinen Keller zu bekommen um von meinem angeblich desolaten Kellerzustand zu berichten!

3 Kommentare zu „Kellerraum ”

forsetis Experte! 31.03.2018 10:57

Und wie lautet die Frage?

Adi77 31.03.2018 16:41

Meine Frage lautet: Darf der Vermieter einfach so Auflagen machen bzgl. meines gemieteten Kellers?

Leo1 Experte! 31.03.2018 20:07

Du hast natürlich -trotz deiner ungünstigen Umstände- die Pflicht, den alten Keller zu räumen und deine Sachen in den neu zugewiesenen Keller zu bringen, was du ja getan hast. Welche Frage war da noch?

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