Gast
Hallo,
Vermieter haben neben dem Recht, die Miete zu kassieren auch die Pflicht, den entsprechenden Gegenwert dazu zur Verfügung zu stellen.
Der Gegenwert ist hier die unbeschwerte Ausübung des Nutzungsrechts. Durch Lärm etc. wird dies eingeschränkt, die Leistung entspricht somit nicht mehr der Gegenleistung und der Mieter kann seine Leistung anpassen.
Ein Mieter kann den Vermieter nicht konkret zwingen, wie er die vertraglich geschuldete Leistung zukünftig zu erbringen hat, er kann aber jedenfalls als Druckmittel die Miete mindern.
Es ist dann Sache des Vermieters, für Abhilfe zu sorgen. Eine Möglichkeit hierzu besteht in der vorgeschlagenen Abmahnung.
Josh
Gast
hallo josh,
danke für die schnelle Antwort!
Das Problem liegt in meinem Fall jedoch darin, daß sich nicht meine Mieter, sondern die Mieter anderer[/b:907ba] Eigentümer über meinen Mieter beschweren.
Das verändert doch die Sachlage etwas, oder?
Gruß, Thereza <!-- s --><!-- s -->
Gast
das verändert die Lage nur unwesentlich.
Die Mieter des anderen Vermieters können sich an ihren Vermieter halten und der hat dann ein Wahlrecht. Er kann Ausgleich für den erlittenen Schaden (Mietminderung) entweder beim Verursacher (also deinem Mieter) oder bei dir fordern. Du widerrum kannst dann deinen Mieter belangen.
Mach es halt nicht so kompliziert und fordere deine Mieter auf, sich sozialadequat zu verhalten. Dies hat nichts mit "Kindermädchen" zu tun sondern ist leider bei einigen Zeitgenossen dringend geboten!
Josh