Gast hat diese Frage gestellt
Keine Sperrfrist trotz Abschluss eines Aufhebungsvertrages
Wer durch Eigenkündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages seine Arbeitsstelle aufgibt, ohne einen Anschlussarbeitsplatz in Aussicht zu haben, riskiert eine bis zu 12-wöchige Sperrzeit durch das Arbeitsamt. Will der Arbeitnehmer jedoch mit Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages einer ansonsten sicheren betriebsbedingten Kündigung zuvorkommen, um nicht mit dem „Makel“ einer arbeitgeberseitigen Kündigung behaftet zu sein, hat er nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz gute Chancen, ohne Sperrfrist davon zu kommen.
Urteil des LSG Rheinland-Pfalz
L 1 AL 7/02
Handelsblatt vom 23.04.2003