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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Übersteigt der Abstand um 50 % den Wert der übernommenen Gegenstände, ist die Vereinbarung unwirksam. (OLG Düsseldorf, Az. 14 U 117/96) <br />
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Abstand vom Nachmieter allein für den Auszug aus der Wohnung zu verlangen, ist unrechtmäßig. Auch, wenn die Nachmieter Zahlung zugesagt haben. (BGH, Az. ZR Miet, aus: WM 4/97) <br />
Fall: Der Vormieter hatte sich von den Nachmietern einen Abstand zusichern lassen für die Überlassung der Wohnung. Nach Unterzeichnung des Mietvertrages verweigerten die Mieter die Zahlung. Das Gericht gab den Mietern recht. Die Vereinbarung über den Abstand verstieß gegen § 4a Wohnungsvermittlungsgesetz und stellte auch keinen Betrug dar wegen der ursprünglichen Zusage zur Zahlung. <br />
Stichwörter: vormieter + abstand

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