edy 25.02.2010 20:02
Hallo luckyone01,
aufmerksam durchlesen;
http://www.welt.de/die-welt/article3855914/Der-Mieter-zahlt-nur-fuer-Kleinreparaturen.html
Was steht denn im MV als Obergrnze?
lg
edy
luckyone01 25.02.2010 20:21
Erstmal Danke für die Antwort !!!!
Es steht dort: 25% des Nettomietzins.
Der Artikel gibt aber nicht wirklich alles her, da hier nur die Gastherme als solches aufgeführt ist. Eventuell gelten für den Regler andere Bestimmungen ?
LG Luckyone01
edy 25.02.2010 20:56
Hallo,
Es muss ein Betrag von maximal 80€ da
stehen.25% könnte ja viel mehr sein,wenn
Miete z.b. 400€ dann wäre das ja schon 100€.
Also unwirksam.
lg
edy
luckyone01 25.02.2010 23:17
Sorry, dass ich erst so spät antworte 1
Also, es wären 64 € bei 25 %. Oder meinst Du Prozentangaben sind generell unzulässig ?
Lg
edy 25.02.2010 23:45
Hallo luckyone01 ,
------Oder meinst Du Prozentangaben sind generell unzulässig ?-----
meiner Meinung ja.
Bin kein Jurist.
Würde mal mit VM reden und ihn freundlich
auf die unwirksame Klausel hinweisen.
Und der Installateur ist ja wohl auch kein
Jurist. oder?
lg
edy