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luckyone01 hat diese Frage gestellt
Hallo an Alle !
Habe folgendes Problem: An dem elektronischen Regler (befindet sich im Wohnraum zur Einstellung der Raumtemperatur und Heizzeitraum) meiner Gastherme war eine Reparatur erforderlich. Der Defekt führte zum Ausfall der Heizung. Die Reparatur (Kosten 85,-€) soll ich lt. des Installateurs tragen, da es sich um eine Kleinreparatur handelt. Eine generelle Obergrenze ist im Mietvertrag angegeben. Aber handelt es sich wirklich um eine Reparatur gemäß "häufiger Gebrauch"? Muss ich die Rechnung anerkennen ?
Danke für Eure Hilfe

5 Kommentare zu „Kleinreparaturklausel Gastherme”

edy Experte! 25.02.2010 20:02

Hallo luckyone01,
aufmerksam durchlesen;
http://www.welt.de/die-welt/article3855914/Der-Mieter-zahlt-nur-fuer-Kleinreparaturen.html
Was steht denn im MV als Obergrnze?
lg
edy

luckyone01 25.02.2010 20:21

Erstmal Danke für die Antwort !!!!
Es steht dort: 25% des Nettomietzins.
Der Artikel gibt aber nicht wirklich alles her, da hier nur die Gastherme als solches aufgeführt ist. Eventuell gelten für den Regler andere Bestimmungen ?
LG Luckyone01

edy Experte! 25.02.2010 20:56

Hallo,
Es muss ein Betrag von maximal 80€ da
stehen.25% könnte ja viel mehr sein,wenn
Miete z.b. 400€ dann wäre das ja schon 100€.
Also unwirksam.
lg
edy

luckyone01 25.02.2010 23:17

Sorry, dass ich erst so spät antworte 1
Also, es wären 64 € bei 25 %. Oder meinst Du Prozentangaben sind generell unzulässig ?
Lg

edy Experte! 25.02.2010 23:45

Hallo luckyone01 ,


------Oder meinst Du Prozentangaben sind generell unzulässig ?-----

meiner Meinung ja.
Bin kein Jurist.
Würde mal mit VM reden und ihn freundlich
auf die unwirksame Klausel hinweisen.

Und der Installateur ist ja wohl auch kein
Jurist. oder?

lg
edy

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