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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.
Kurze Beschreibung meines Problems:
1Haus, 2 vermietete Wohnungen seit 3 Jahren, EG(ich),1St.(anderer Mieter). Ein Stromkasten mit 2 Zählern die laut Vermieter den Etagen zugewiesen sind (getrennte Abschlagszahlungen).
Vor ca. einem halben Jahr stellten wir fest das das Bad im EG komplett auf den Zähler vom 1 Stock läuft (E.Heizer, Boiler,Waschmaschine...). Wir machten daraufhin die Vermieter aufmerksam auf das Problem. Die meinten wir sollen das untereinander ausmachen.
Meiner Meinung nach ist dies schwer nachzuvollziehen wann und wie oft die einzelnen Geräte liefen in einem Zeitraum von 3 Jahren.Ganz zu schweigen davon das es eigentlich nicht unsere Aufgabe ist.
Meine Frage ist nun wie wir am Besten vorgehen und ob die Schuld nicht bei den Vermietern liegt und die geforderte Ausgleichzahlung meinerseits Rechtens ist?
Gruß und vielen Dank im vorraus!!
Stichwörter: strom + kompliziert + nebenkosten

4 Kommentare zu „Kompliziert Nebenkosten Strom!”

fin Experte!

Beim Vermieter schriftlich bemängeln. Normalerweise kommt so etwas nicht vor. Tut sich nichts, dann erst einmal auf eigenen Kosten einen Elektriker kommen lassen, der das überprüft. Denn wenn Sie das behaupten, sind Sie in der Beweispflicht.

Rano Experte!

Eine eindeutige Vorgehensweise fällt mir hier nicht ein. Möglicherweise führt folgendes Vorgehen zum Erfolg:

1) Ich gehe davon aus, daß beide Mieter je einen eigenen Versorgungsvertrag mit dem Energieversorger haben.
Dem Versorger ist kein Vorwurf zu machen.

2) Für die gemietete Wohnung EG besteht ein verdeckter Mangel.
Für den dadurch entstandenen Schaden besteht ein Schadensersatzanspruch.

3) Dieser Anspruch richtet sich zunächst gegen den Vermieter. Möglicherweise kann er ihn auf das Elektroinstallationsunternehmen abwälzen, da diese falsch gearbeitet haben.
Möglicherweise entstammt die falsche Zuweisung des EG-Raums zum OG-Zähler aber auch 'Haushistorischen Gründen', das kann insbesondere dann sein, wenn das Haus einmal von nur einer Familie bewohnt wurde .

4) Die Nachweispflicht für den verdeckten Mangel liegt bei Euch. Also tatsächlich hier mal eine entsprechende Begutachtung einholen. Damit diese ggf. vor Gericht bestand hat, wenn schon nicht einen Gutachter, dann wenigstens ein anerkanntes Fachunternehmen damit beauftragen.

5) Wenn beide Mieter lange genug dort wohnen, ließe sich die Fehlberechnung in Näherung ja dadurch ermitteln, daß man -NACH KORREKTUR DER INSTALLATION- die nun entstandenen Verbräuche in Relation mit den bisherigen Verbräuchen setzt und damit den Fehlbetrag über die letzten Rechnungen ermittelt.
Rein juristisch könnt ihr den Schaden dem VM gegenüber geltend machen. Aber ich finde es naheliegend, dass ihr das tatsächlich mit Eurem Nachbarn klärt, denn genau Euch wurde sein Nachteil ja zum Vorteil.

6) Die fehlerhafte Installation muss natürlich umgehend korrigiert werden. Wenn der Nachweis durch die Begutachtung erbracht ist, solltet ihr dem VM unverzüglich schriftlich den Fehler mitteilen und eine angemessene Frist setzen, bis wann der Mangel behoben sein muß. M.E. wären 4 Wochen hier angemessen.

7) Falls ihr befürchtet, daß der VM nicht reagieren will / wird, könnt ihr sofort (also nicht erst nach Ablauf o.g. Frist) eine Mietminderung durchführen. Da die Wohnung durch den Mangel nicht weniger gut bewohnbar ist, würde ich diesen nicht größer 10% der Nettomiete + Betriebskostenvorauszahlungen ansetzen.

8.) Ist die Frist verstrichen, könnt ihr gem. §536a BGB die Behebung selbst in Auftrag geben. Grundsätzlich muß der VM auch hier die Kosten der Arbeiten erstatten. Für den Fall, dass er das nicht macht, habt ihr die Möglichkeit, die Miete in Höhe des 3- bis 5- fachen der voraussichtlichen Kosten einzubehalten.

9) Kleine zus. Anmerkung: Wenn es nur 2 Zähler gibt, wie wird Euch dann der sog. "Allgemeinstrom" berechnet (Trphausbeleuchtung, Strom für Heizung, Antenne etc)?

Hoffe richtig geschlußfolgert zu haben <!-- s :-) --><!-- s :-) -->
Gruß
Ralph

mariomario

Hallo nochmal!
Vielen Dank Ralph für die schnelle Antwort! Das Thema Mietrecht ist für mich Neuland da ich noch nie Probleme hatte.

zu 1. Ja es ist richtig, jeder Mieter zahlt einzeln an den Stromversorger.

Nach der Feststellung des Problems informierten beide Mietparteien die VM. Daraufhin wurde ein Elektriker beauftragt sich die Sache anzuschauen. Dieser bestätigt den Mangel. Um den Fehler zu beheben müsste ein neuer Stromkasten installiert werden (alte Leitungen,altes Haus). Dies ist den VM zu teuer da das Haus auf absehbarer Zeit Renoviert wird. Daraufhin machten die VM die Aussage das die Mietparteien dies untereinander klären sollten und liesen den Mangel so wie er ist.

Mittlerweile einigten sich der Mieter im OG und der VM auf einen Betrag zur Rückzahlung der Stromkosten + Zinsen der letzten 3 Jahre meinerseits. Der VM tritt hierbei mit der Zahlung in Vorleistung die ich monatlich zurückzahlen soll!

Mir ist auch Rätzelhaft wie sich beide Parteien VM und Mieter im OG auf einen Betrag festlegen können. Nicht mal ich weis wie oft und mit welcher Leistung die Geräte im Bad liefen. Dies kann man nicht mehr nachvollziehen und wenn dann sehr ungenau und das reicht mir nicht!

Ich bin wirklich bereit den von mir verbrauchten Strom zu zahlen man findet eine Einigung darum geht es nicht, möchte lediglich wissen ob der VM nicht seine Schuld in meine Schuhe schiebt!?

Soweit ich gelesen habe kann der VM Nebenkostenvorderungen sowieso nur 12 Monate geltend machen oder war dies ein falsche Info!?


Vielleicht könnt ihr mir Quellen im Gesetzt nennen und ich kann mich selbst zusätzlich schlau machen.


Vielen Dank im vorraus!!!! Gruß

Rano Experte!

Interessanterweise berührt Dein Problem das Mietrecht so gut wie gar nicht. Daher ist auch die Frage nach Verjährung von Betriebskosten ('Nebenkosten' ;) nicht gegeben. Der Vermieter hat ja -im Normalfall- überhaupt nichts mit den Wohnungsstromkosten zu tun.

Ich komme nochmal auf das ehemalige Installationsunternehmen zurück. Der Zählerantrag muß beim EVU von einem konzessionierten E-Betrieb eingereicht werden. Dabei wird von diesem die ordnungsgemäße Installation bestätigt. Dazu gehört auf jeden Fall auch die richtige Zuordnung von Verbrauchsstellen und Zähler.
Also erneut: Möglicherweise ist dieses Unternehmen in Regress zu nehmen.

Der VM hat sich in diesem Fall keinesfalls eine Entscheiderposition anzumaßen! Wenn ich auch riet, die Differenz 'unter Euch' zu begleichen, so hatte ich ja auch bereits angedeutet, daß der benachteiligte Mieter zunächst einen Schadensersatzanspruch ggü. dem VM hat. Nur um dem Vorzubeugen, daß der VM im Nachgang sich dieses Geld von Dir wiederzuholen versucht und dies evtl. mit weiteren Kosten (Rechtsanwalt, Gutachter, Gericht) verbunden ist, hatte ich das vorgeschlagen.
Es kommt halt immer darauf an, wie das Verhältnis zwischen den Beteiligten ist - ein bisher gutes Verhältnis wird natürlich dadurch belastet.
Bei der -über Deinen Kopf hinweg- bestimmten Lösung würde ich mich zunächst stur stellen und diese Forderung ablehnen. Dann muß der VM sich Gedanken machen, auf welcher Grundlage er diese Forderung überhaupt erhebt.

Zur Ermittlung der von Dir bezogenen Energie hatte ich ja schon einen Vorschlag gemacht. Kurz: Neuen und alten(falschen) Verbrauch ins Verhältnis setzen.
Nun schreibst Du, der VM weigert sich, den Fehler zu beheben. Das geht natürlich überhaupt nicht!
Vielleicht käme da noch eine provisorische Zwischenlösung in Betracht: Einen Zwischenzähler installieren, der Deinen Badezimmerverbrauch ermittelt und Du zahlst dem anderen Mieter den von Dir verbrauchten Strom. So liesse sich auch Dein typischer "Badezimmerverbrauch" ermitteln, auf dessen Grundlage dann auch die Abrechnung für den vergangenen Zeitraum passieren könnte. Kosten dieser Installation natürlich zu Lasten des VM.

Jedenfalls solltet ihr in der nächsten Zeit mal auf die Betriebszeiten der Geräte in Eurem Bad achten, sodass man ggf. eine Grundlage für ein Verbrauchsschätzung[/b:2cd7b] hat.

Gruß
Ralph

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