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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich bräuchte mal einen Rat.

Können wir vom Vermieter auferlegte Vereinbarungen in schrieftlicher Form kündigen?

Unter § 21. Sonstige Vereinbarungen [/b:d10db]im Miervertrag steht bei uns:

Die Mieter verpflichten sich Hausmeisterarbeiten zu übernehmen, wie: Hecke schneiden, Rasen mähen, Müll- und Biotonne zum Abholtermin bereitstellen. Im Winter räumen und streuen eines Fußweges von der Straße zur Haustüre und von der Haustüre zum Ölraum.

In diesem Mietshaus wohnen 7 Mietparteien mit uns. Wir 3;schichtig Berufstätig, die anderen Arbeitslos, Frührentner (den ganzen Tag nur am Streiten) und Rentner.
Keiner von denen setzt mal einen Fuß aus der Tür um uns mal zu Helfen.
Die Frührentnerin lässt ihren Hund nur zum Scheißen raus und räumt den Kot auf dem Rasen (den wir naher mähen sollen) nicht einmal auf. Der Schnee verdeckt alles so schön., Schicht für Schicht. Mir eckelt es schon vor dem Schneetau, denn da kommt alles zum Vorschein.
Und jedes Jahr das gleiche und jedes Jahr der gleiche Streit. Die Vermieter sagen nur, daß müsst Ihr unter Euch ausmachen. Wenn man die Frührentnerin auf den Hundekot anspricht, sagt Sie nur, daß ist nicht von meinem Hund. Ich bin nur Froh das keine Kleinkinder in diesem Haus wohnen, die könnten sich ja Krankheiten wegholen, daß es die Sau graust.
Wir haben kein Bock mehr auf diese Scheiße.
Ich den ganzen Tag auf Arbeit, mein Mann in Schicht und dann zu Hause, Kot aufsammeln. NEIN.

Wie schaut`s aus, können wir diese Vereinbarung kündigen????
Stichwörter: kündigen + sonstige + vereinbarungen

1 Kommentar zu „Sonstige Vereinbarungen, kündigen???”

fin Experte!

Die Vereinbarung können Sie nicht kündigen, wohl aber den Mietvertrag und ausziehen.
Ein Mehrparteienhaus ohne Probleme ist selten.
Hundekot von anderen Tierbesitzern müssen Sie nicht wegmachen. Wie wäre es die Tierbesitzerin rein zufällig einmal auf "frischer Tat" zu fotografieren? Ob sie es dann noch abstreitet?

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