Susanne
Ereignisprotokoll führen, zum Anwalt gehen und den Vermieter der oberen Wohnung auf Unterlassung verklagen. Anders gehts meistens nicht...leider!
Brunello30
Ereignisprotokoll führen, zum Anwalt gehen und den Vermieter der oberen Wohnung auf Unterlassung verklagen. Anders gehts meistens nicht...leider![/quote:6999d]
Hallo liebe Susanne <!-- s --><!-- s -->
Danke für diesen Tip!
Habe solch 1Protokoll schon angefangen zu führen und dies dem Vermieter der oberen Wohnung auch schon klargemacht, dass ich rechtliche Schritte einleiten würde <!-- s --><!-- s --> Das läßt aber diesem Herrn scheinbar total kalt <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> -->
Es interessiert ihm nicht denn er bekommt ja seine Miete für diese Wohnung von Vater Staat (sozialhilfe!), dass sein Mieter bezieht! Das ist doch sicheres Geld oder ?
Gruß Brunello
Der_Mario
Hallo Brunello.
Bei so einem Verhalten wäre der Vermieter Deines Nachbarn (je nachdem wie extrem dessen Verhalten ist) möglicherweise sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, zumindest wäre aber eigentlich eine Abmahnung durch ihn fällig.
Eine Mietminderung kannst Du vornehmen, dafür ist es sogar unerheblich, ob Deine Vermieterin ein Verschulden trifft oder nicht.
Da Du die Mietminderung ja schon angekündigt hast, kannst Du sie auch durchsetzen. Ggf kann sich Deine Vermieterin das Geld bei dem Vermieter des Ruhestörers zurückholen, aber dafür bin ich kein Experte und das wäre ja dann nicht Dein Problem.
In welcher Höhe eine Mietminderung angemessen wäre, weiß ich leider nicht. Evtl findest Du hier im Forum in der Rubrik "Mietminderungstabelle" einen Anhaltspunkt, oder Du fragst bei Deinem örtlichen Mieterverein mal nach.
Und wenn Dein Nachbar es nachts mal wieder übertreibt und Du deshalb nicht schlafen kannst, dann schick ihm ruhig mal die Polizei vorbei...