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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in folgendem Fall brauch ich mal eine Einschätzung von einem Experten, denn ich hab keine Ahnung, wie ich mich verhalten soll:

Seit 01.01.2005 bewohne ich (46) eine 4 1/2 Zimmer, 117 qm Dachmais.Wohnung mit meinen beiden Kindern (12 und 14) und meinem Freund. Die Wohnung wurde von einem Bauträger vermietet, da diese nicht verkauft werden konnte. Beim Einzug habe ich folgendes angeschafft: Einbauküche, Duschabtrennung, Rollos für die Dachfenster.

Nun wurde die Wohnung doch verkauft und die neuen Eigentümer (keine Kinder, wohnt bisher in einer 3zi, 65 qm Wohnung zur Miete) wollen mir wegen Eigenbedarf kündigen. In der Kündigung stünde als Begründung, dass die beiden Eigentümer eine Familie gründen wollen, Kinderwunsch haben und mehr Platz benötigen (Arbeitszimmer, Kinderzimmer...). Zudem möchten Sie ihr Eigentum beziehen und selbst nicht mehr zur Miete wohnen.
Ich bin eigentlich nicht bereit, deshalb das Feld zu räumen. 2 Kinder und meinerseits viel in die Wohnung investiert. Eine andere Wohnung soll min. genauso groß und in bahnhofsnähe sein. Ich will aber nicht schon wieder umziehen.
Wie stehen nun meine Chancen bei einem Widerspruch (Sozialklausel) gegen die Kündigung?
Räumung will ich nicht riskieren, denn die ginge ja auf meine Kosten. Ich hab Arbeit und hab dadurch auch was zu verlieren...

Des weiteren haben mir die Eigentümer einen Mietauflösungsvertrag angeboten, in dem ich bei Auszug innerhalb von 6 Monaten 5000 Euro "Schmerzensgeld" bekommen kann.

Was würdet ihr machen ?

Grüße

Melanie
Stichwörter: eigenbedarfkündigung + eilt + eure + meinung

3 Kommentare zu „EILT! Eure Meinung bei einer Eigenbedarfkündigung”

Susanne Experte!

Annehmen!!!

Die Chancen, bei einem derzeit entspannten Wohnungsmarkt auf soziale Härte zu pochen tendieren eher zu Null.
Und mit welcher Begründung überhaupt? Die Eigentümer müssen noch nicht mal angeben, dass sie Kinder bekommen möchten, dass ein Eigentümer sein Eigentum selbst bewohnen möchte ich heutzutage Grund genug.

Ein Härtegrund gegen eine Eigenbedarfskündigung vorzugehen wäre z.B. Rentner, über 70 und seit 25 Jahren Mieter oder ein Schwerbehinderter, der die Wohnung auf eigene Kosten barrierefrei umgebaut hat.

Ich würde mal sagen, Du hättest da ganz ganz schlechte Aussichten.

tenant61 Experte!

... Wie stehen nun meine Chancen bei einem Widerspruch (Sozialklausel) gegen die Kündigung? ...
...Des weiteren haben mir die Eigentümer einen Mietauflösungsvertrag angeboten, in dem ich bei Auszug innerhalb von 6 Monaten 5000 Euro "Schmerzensgeld" bekommen kann ...[/quote:9be68]

1. wie susanne schon sagte: gaaanz schlechte karten.
2. nimm das geld und zieh aus. alles andere geht mit sicherheit daneben und wird dich vmtl letztlich nur geld kosten.

melaniexxx

Danke für eure Antworten.

Hätte nicht gedacht, dass meine Chancen so schlecht stehen.

Grüße

melanie

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