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Kostenbeteiligung bei Reparatur einer von Nachbar mitbenutzten Treppe
Lässt ein Grundstückseigentümer eine Treppe reparieren, die auch von einem Nachbar mitbenutzt wird, dem ein dingliches Wegerecht die Nutzung erlaubt, steht ihm nur dann ein Anspruch auf anteilige Kostenerstattung gegen den Nachbar zu, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
Urteil des OLG Hamm vom 03.04.2003
5 U 16/03
MDR 2003, 737