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miete hat diese Frage gestellt
bin vor 2jahren nach bonn gezogen habe dort eine 1rumwohnung gemietet. hab schon immer leichte probleme mit vermieter. jetzt habe ich die ausbildung beendet und bin zur zeit leider ohne job. jetzt wollen sie mir kurzfristig zum 1.11 kündigen haben vorher aer gesagt zum 1.12. leider sind aufgrund meiner arbeitslosigkeit 2mieten offen was eigentlich nach absprache kein problem waren jetzt so aber nie gesagt wurde. haben sie so kurzfristig das recht mir zu kündigen oder kann ich dagegen angehen.so schnell findet man keine andere wohnung brief ging am 9.10 mit kündigung an meine mutter zum 1.11

1 Kommentar zu „kündigung”

Rabe aktiver Benutzer 11.11.2008 18:23

Hallo miete,

ganz einfach: Ja! u bist mit 2 Monatsmieten im Rückstand, somit hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung.

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