Bladder 01.12.2011 13:37
Wenn laut Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen wurden, dann gilt "besenrein"!
Was der Vermieter dann noch alles möchte, ist völlig wurscht, wenn es nicht vertraglich vereinbart ist.
Die Kaution steht allerdings erst dann in vollem Umfang zur Verfügung, wenn der Vermieter kein Sicherungsbedürfnis mehr hat.
data100data100 05.12.2011 20:06
Es komt darauf an was im Mietvertrag genau steht.
Wie Bladder schon gesagt hat wenn keine Schönheitsreparaturen vereinbart worden sind gilt Besen rein, starre Fristen wie z.B. Küchen, Baderäume alle 3 jahre, Wohn und Schlafräume oder auch Flure alle 5 jahre und der Rest alle 7 jahre wurden vom BGH gekippt
Urteil vom 23.06.2004 (NJW 2004, 2586) Fristenregelungen in Formularmietverträgen den Mieter unangemessen benachteiligen, da sie ihn auch mit Renovierungsverpflichtungen belasten, die über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinausgehen. Und dies würde bei ihnen nach 1 Jahr dann genau einer dieser Fälle sein vorrausgesetzt die starren Fristen stehen im Mietvertrag drin. Gehen Sie mal davon aus das Sie notfalls zum Gericht gehen müssen
data100data100 05.12.2011 20:09
Habe vergessen zu sagen das im letzten Fall mit den starren Fristen keine Renovierung erforderlich ist.
cjbolland 22.12.2011 00:32
Es ist jetzt schon ein paar Wochen her, und nach mehrmaligen Nachfragen bezüglich einer schriftlichen Rechnung mit aufstellung der anfallenden Kosten ist immernoch nichts dergleichen geschehen. Ich habe nun dummerweise vergessen den Dauerauftrag für die Miete zu löschen. Laut meiner Bank ist es nicht mehr möglich die überweisung rückgängig zu machen. Deshalb habe ich mit dem ehemaligen Vermieter Kontakt aufgenommen. Dieser weigert sich aber die Summe zurück zu schicken, da er sie für zusätzlich angefallene Kosten einbehält. Sprich er hat jetzt Kaution und einen Monat Miete einbehalten ohne das ich für die "Kosten" auch nur eine Rechnung gesehen habe. Ist das Verhalten meines ehemaligen Vermieters rechtens?