Balkonexperte 08.03.2011 16:22
Auch wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, hat Ihre Ex alle Rechte aus dem Mietrecht. D.h., wenn Sie ihr die Kündigung nahe legen wollen, werden sich etliche Probleme auftun.
Deshalb sollten Sie auf Nummer Sicher gehen und einen Anwalt für Mietrecht konsultieren.
Bladder 10.03.2011 06:34
Die Kündigungen im Wohnungs-Mietrecht haben immer schriftlich zu erfolgen.
Die Vermieterkündigung, die Sie hier ansprechen, hat aber bestimmte gesetzliche Auflagen zu erfüllen. So bedarf es immer einer Begründung für die Kündigung. Grundlage ist der § 573 BGB.
Gedanken könnte man sich über eine Anpassung der Miete machen und natürlich die reguläre Aufnahme der Verbrauchskosten/Nebenkosten. Streit scheint hier vorprogrammiert zu sein.
Beim Hausverkauf würde die Ex dem Käufer gehören - der steigt nämlich in diesen mündlichen Vertrag ein.
Bei Vermietung ist lediglich die Miethöhe das Problem.
Als Kündigungsgrund fällt mir im Moment nur dieser ein:
>Kündigung Mietvertrag wegen Hinderung an der wirtschaftlichen Verwertung<
Aber, wie schon vorher geschrieben, sollte man sich fachliche Hilfe holen.
D-D-I 11.03.2011 13:53
Hallo Torsi,
laut Ihrer Schilderung handelt es sich hier um ein Mietverhaeltnis. Damit der Vermieter kuendigen kann benoetigt einen deutlichen und nachvollziehbaren Grund so wie berechtigtes Interesse.
Mieter ob mit oder ohne Vertrag kann man nicht ohne weiteres Kuendigen !
Danke fuer Rueckantwort