Rano
Du erkennst doch, daß das Nasswerden eines nicht gefliesten Bereichs Dir den Schimmel beschert. Wie ich lese, hast Du die "Duschfiunktion" nachträglich etabliert. Ich finde es unter diesen Voraussetzungen ziemlich unverfroren, hier den VM in die Pflicht nehmen zu wollen!
Sophiapt
Hallo,
ich bin Vermieterin und hab vor 6 Jahren eine komplett renovierte Wohnung, insbesondere ein ganz neues Badezimmer! vermietet. Nun ist diese Familie ausgezogen (Trennung). Bei der Wohnungsübergabe hab ich erstmalig feststellen müssen, dass die Badewannenfuge im Dusschbereich schwarz ist. Die Familie selbst hat mir nie davon erzählt oder darauf hingewiesen. Auf meine Anmerkung das hier die Fuge schwarz wäre würde mir einfach gesagt ich als Vermieterin hätte die Sorgfaltspflicht vernachlässigt, weil ich alle 3 - 4 Jahre die Fugen hätte erneuern müssen. Der Vermieter weigert sich hierfür aufzukommen, geschweige denn noch die Fuge zu erneuern. Er behauptet, es wäre nicht sein verschulden. Und nun?
Rano
a) Eröffne doch bitte ein neues, eigenes Thema!
b) Silikonfugen werden nun halt mal schwarz. Das kann man durch ein Zutun kaum fördern oder unterdrücken.
Du hast es vor 6 Jahren machen lassen, nun ist es eben wieder fällig.
Es ist natürlich ein doofe Arbeit, das alte Silikon aus der Fuge zu popeln (was absolut die Hauptarbeit bei einer Erneuerung ist), aber dafür würde ich keinen Streit mit den Mietern anfangen!
Gruß
Ralph
fin
@ apricot
Natürlich darf man in einer Badewanne auch duschen und stehen. Was sollten denn dann z.B. ältere Mieter machen, die nicht mehr so gut aus einer Wann aufsteigen können?
Ein Badezimmer gehört ausreichend gelüftet. Das ist ohne Fenster und unzureichender Ablüftung immer ein Problem. Eine Rigipsplatte als Wandbelag ist natürlich für ein Bad auch nicht gerade das Beste.
Hier scheinen mit Wohnungsmängel vorzuliegen an denen der Mieter nichts ändern kann. Die Art wie er sich wäscht, kann man ihm letztendlich nicht vorschreiben. Der Schimmel aber muß dem Vermieter schnellstmöglich gemeldet werden, damit die Wand saniert werden kann. Wenn man 2 Jahre lang keine Mängelanzeige gemacht hat, sehe ich eher hier das Problem, dass der Mieter mit in die Kostenmangel für die Wand genommen werden kann.
fin
@ sophieapt: Verstehe in Ihrem Beitrag nicht ganz wieso Sie im letzten Satz vom Vermieter in der dritten Person schreiben. Sind Sie nun der Vermieter oder nicht oder brauchen Sie eine Antwort für eine Klausur? <!-- s:? --><!-- s:? -->