Bladder 30.09.2010 14:29
Nach Ihrer Schilderung sehe ich keine Veranlassung mehr als "besenrein" zu übergeben.
Sie können und dürfen auch keine Sachen aus der Wohnung entfernen, die nicht Ihnen gehören.
Wenn die Vermieterin geschludert hat und keine ordentliche Übergaben/Übernahmen nach mietrechtlichen Vorschriften gemacht hat, dann hat sie nun ein kleines Problem.
mono 30.09.2010 19:42
Besenrein hat aber schon den Charakter von "geräumt" . Da Sie als Hauptmieter diese Pflicht trifft, sind natürlich auch nur Sie dafür verantwortlich, dass die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wird. Dass die Sachen nicht Ihr Eigentum sind ist für den VM unerheblich - Ihr Hauptmietverhältnis mit dem VM wird von den von Ihnen eingegangenen Untermietverhältnissen nicht tangiert.
Berthelstal 30.09.2010 21:46
Schmeissen Sie den Plunder auf den Müll, wenigstens dürfen Sie die Gebühren dafür zahlen. Besenrein, heißt eben besenrein und Sie sind nun mal in der Verantwortung.
Bladder 01.10.2010 08:02
BGH- Urteil vom 28. Juni 2006 Az. VIII ZR 124/05:
Besenrein bedeutet, dass nur grobe Verschmutzungen zu beseitigen sind.
Die Wohnung ist ordentlich durchzukehren und grobe Verschmutzungen sind zu beseitigen.
Das Entfernen von Ihnen nicht gehörenden Gegenständen würde ich nicht empfehlen. Es ist einzig und allein Sache des Vermieters, wie er das handhabt.
Turnvadder 05.10.2010 17:26
Ich habe herausgefunden, dass ich bei Eintritt in die Wohnung und Unterschreiben des Mietvertrags die Gegenstände die sich in der Wohnung befinden mitübernehme. Diese Sachen gehen automatisch in meinen Besitz über, ist leider so.
Wenn bei der Wohnungsübergabe eine Pizza im Ofen liegt, so ist die Wohnung nicht besenrein. Wenn ein Tisch oder Schrank in der Wohnung zurückgelassen wird ebenfalls, genauso verhält es sich mit Gegenständen im Keller.
Allerdings gibt es nun folgendes neues Problem zu dem ich sehr gerne Meinungen und am liebsten eine rechtliche Grundlage hören würde:
Der Keller steht voll mit Sperr- und Hausmüll. Wird der Keller nicht geräumt, veranlasst die Vermieterin die Räumung und zieht die Kosten dafür von unserer Kaution ab. Also haben wir zu dritt beschlossen den Kellerraum leer zu räumen. Eine Person hat sich daran nicht beteiligt, kann man diese Arbeitsverweigerung in Rechnung stellen? Also mittlerweile sind es volle 3 Arbeitstage (etwa 15 Std) gewesen die wir im Keller zugebracht haben.
Als Hauptmieter und Besitzer des Mietsicherheitskontos möchte ich ihr ihren Anteil an der Kaution verweigern, den sie ohnehin nicht erhalten hätte, wenn wir nicht den Keller leergeräumt hätten.
Quasi lag es nur an uns die Kaution zu sichern, sie hat nicht dazu beigetragen und ist meiner Auffassung nach nicht berechtigt ihren Anteil zu erhalten!
Viele Grüße