Gast hat diese Frage gestellt
Insolvenz des Vermieters
Findet über das Vermögen des Vermieters ein Insolvenzverfahren statt, so gehören Mangelbeseitigungsansprüche des Mieters zu den Masseschulden des Vermieters. Unerheblich ist, ob die Mängel vor oder nach Verfahrenseröffnung entstanden sind. (BGH, Az. IX ZR 163/02)
Anmerkung: Gemäß § 53 InsO ist der Anspruch bevorzugt vor den gewöhnlichen Insolvenzgläubigern zu 100 % zu befriedigen.