Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem und bräuchte eure Hilfe!

Ich bin vor einem Jahr in meine jetzige Wohnung eingezogen. Die Wohnung habe ich relativ schlechten Zustand übernommen. Keine Böden, alte Tapeten an der Wand, defekte Steckdosen usw. Ja ich weiß, ich war blöd, da überhaupt einzuziehen!!!!

Nun habe ich sehr starken Schimmel im Schlafzimmer und der Küche,nicht nur hinter dem Bett sondern über die ganze Wand verteilt. Da mein Vermieter nun auch noch die Miete um 20 % erhöhen wollte habe ich gekündigt. Nun hat er mir einen Brief geschickt, daß ich bis zum Auszug alle Tapeten abzulösen habe (wurde vor nem Jahr alles neu tapeziert!!!) die von Mieterseite angebracht wurden und die Fenster neu zu streichen sind. Die Fenster sind vom Vermieter damals so von meiner Vormieterin abgenommen worden, muß ich jetzt nach einem Jahr die Fenster neu streichen. Brauchen würden Sie es zwar, aber nach einem Jahr....

Vor allem kündige ich ja wegen des Schimmels!!!

Bitte helft mir!

Gruß Sascha
Stichwörter: pflichten + schimmel + wegen + welche + kündigung

2 Kommentare zu „Kündigung wegen Schimmel, welche Pflichten???”

Susanne Experte!

Hallo Sascha,

selbst, wenn lt. Mietvertrag die Schönheitsreparaturen rechtskräftig auf Dich abgewälzt sind, so musst Du nach 1 Jahr nicht die Fenster streichen.

Weiterhin ist ein Ablösen der Tapeten, nachdem der Mieter bei Einzug bereits Tapeten ablösen und frisch tapezieren mußte, nach Ansicht der Gerichte für den Mieter nicht zumutbare Belastung.
Da der VM unter diesen Umständen sicher nicht zur Wohnungsabnahme bereit ist, würde ich dazu raten, die Wohnung im leeren Zustand zu fotografieren und mit einem unabhängigen Zeugen ein Protokoll des Zustands zu erstellen, wobei auch alle Zählerstände festgehalten werden sollten. Dann sollte es reichen, dem VM bei Vertragsablauf lediglich alle Schlüssel, wiederum mit einem unabhängigen Zeugen, zu übergeben bzw. bei ihm einzuwerfen.

Obwohl Du gekündigt hast, muss der VM kurzfristig den Mangel (Schimmel) beseitigen, es kann nicht von Dir verlangt werden, in dieser schimmeligen Wohnung zu wohnen, bzw. darfst Du aufgrund des Mangels die Miete mindern.

Frage: Hast Du Kaution hinterlegt? Wenn ja kann es passieren, dass der VM alle möglichen Kosten mit der Kaution abrechnen will und Du im Endeffekt auf Auszahlung der Kaution klagen musst, möglicherweise ist es daher jetzt schon sinnvoll, einen Fachanwalt aufzusuchen.

capo2000

Hallo Susanne,

nein ich habe damals keine Kaution hinterlegt, weil ich dies aufgrund der Tatsache, daß ich soviel renoviert habe nicht wollte.

Hatte der Vermieter auch damals eingesehen. Es sei zu sagen, daß ich die Wohnung von einem anderen Vermieter damals angemietet hatte und das Haus kurz daraufhin verkauft wurde!

Und eben der neue Vermieter zickt so rum.

Das heißt ich kann jetzt kurzfristig verlangen, daß der Schimmel beseitigt wird?

Das mit dem Anwalt habe ich mir auch schon überlegt, nur hab ich blöderweise keinen privaten Rechtsschutz! Hilf es in einen Mieterschutzverein einzutreten?

Danke und Gruß Sascha

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.