Susanne
Hallo Sascha,
selbst, wenn lt. Mietvertrag die Schönheitsreparaturen rechtskräftig auf Dich abgewälzt sind, so musst Du nach 1 Jahr nicht die Fenster streichen.
Weiterhin ist ein Ablösen der Tapeten, nachdem der Mieter bei Einzug bereits Tapeten ablösen und frisch tapezieren mußte, nach Ansicht der Gerichte für den Mieter nicht zumutbare Belastung.
Da der VM unter diesen Umständen sicher nicht zur Wohnungsabnahme bereit ist, würde ich dazu raten, die Wohnung im leeren Zustand zu fotografieren und mit einem unabhängigen Zeugen ein Protokoll des Zustands zu erstellen, wobei auch alle Zählerstände festgehalten werden sollten. Dann sollte es reichen, dem VM bei Vertragsablauf lediglich alle Schlüssel, wiederum mit einem unabhängigen Zeugen, zu übergeben bzw. bei ihm einzuwerfen.
Obwohl Du gekündigt hast, muss der VM kurzfristig den Mangel (Schimmel) beseitigen, es kann nicht von Dir verlangt werden, in dieser schimmeligen Wohnung zu wohnen, bzw. darfst Du aufgrund des Mangels die Miete mindern.
Frage: Hast Du Kaution hinterlegt? Wenn ja kann es passieren, dass der VM alle möglichen Kosten mit der Kaution abrechnen will und Du im Endeffekt auf Auszahlung der Kaution klagen musst, möglicherweise ist es daher jetzt schon sinnvoll, einen Fachanwalt aufzusuchen.
capo2000
Hallo Susanne,
nein ich habe damals keine Kaution hinterlegt, weil ich dies aufgrund der Tatsache, daß ich soviel renoviert habe nicht wollte.
Hatte der Vermieter auch damals eingesehen. Es sei zu sagen, daß ich die Wohnung von einem anderen Vermieter damals angemietet hatte und das Haus kurz daraufhin verkauft wurde!
Und eben der neue Vermieter zickt so rum.
Das heißt ich kann jetzt kurzfristig verlangen, daß der Schimmel beseitigt wird?
Das mit dem Anwalt habe ich mir auch schon überlegt, nur hab ich blöderweise keinen privaten Rechtsschutz! Hilf es in einen Mieterschutzverein einzutreten?
Danke und Gruß Sascha