Deadleaf
Künigungen bleiben wirksam, auch wenn der Vermieter keinen Nachmieter hat.Aber er könnte, wenn er es weiß, auf dieses hier bestehen.
Haben jedoch beide Partner den Vertrag unterschrieben, sind sie bei Beendigung der Lebensgemeinschaft wechselseitig verpflichtet, an der Kündigung des Mietvertrages mitzuwirken (OLG Köln WM 99, 521;KG Berlin WM 92,323; LG Karlsruhe WM 96,146)[/quote:40884]
Sollte es aber probieren, ihm das zu erklären, dass du ausziehen wirst, auch wenn er keinen Nachmieter gefunden hat.
Wenn er aber darauf kommt, dass beide den Mietvertrag kündigen müssen und er macht dann die Kündigung unwirksam, dann kannste nix machen.
Gast
Der Vermieter hat mich ja schon darauf aufmerksam gemacht, dass die Kündigung unwirksam sei... dann sieht's wohl schlecht aus.
Aber: Der Vermieter hat die Wohnung schon zum 01.07. anderen Leuten angeboten (und auch schon Besichtigungen vorgenommen).
Kann man dadurch nicht auf so etwas wie eine "stumme Einwilligung" der Kündigung verweisen?
Deadleaf
Hallo
Wenn wirklich am 01.07. neue Mieter einziehen, dann kann er keine weitere Miete von dir nehmen und doppelt kassieren.
Ich glaube, damit hat er deine Kündigung akzeptiert.
Auch alleine, dass er eine Woche vor Ablauf der Kündigungsfrist angedackelt kommt und meint, dass die Kündigung unwirksam ist, finde ich ein wenig spät.