Susanne
Lass den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen, das kann Dir viel Geld sparen.
In den letzten Jahren gab es viele Urteile zu der sog. Fristenregelung in Mietverträgen. Es geht soweit, dass Du trotz Schönheitsreparaturklausel gar nichts machen musst. Weiterhin kann der VM auch nicht verlangen, dass bei Auszug unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung, immer renoviert werden muss.
Die Spanne für Türrahmen und Heizkörper liegt auch bei 7 Jahren und nicht bei 4, dabei wird immer ab Einzug gezählt.