Gast hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezgl. Fahrstuhl bezw. Betriebkosten, Nebenkosten etc.
Ich wohne in einem Mehrparteienhaus "12 Mietparteien" im Erdgeschoss.
Der Aufzug geht nur bis zum Erdgeschoss, alle Mieter mit mir eingerechnet müssen in den Keller gehen.
Soweit so gut. Die gesamten Aufzugskosten werden auf die Mieter umgelegt ( Notruf, Strom, etc.) und zwar nach "m2".
Laut der letzten Abrechnung musste ich mehr bezahlen als ein Mieter der 4 "Stockwerke" hoch und runterfährt, bloß weil er eine kleinere Wohnung hat,
Er hat eine 80 und ich eine 102 Quadratmeter große Wohnung. Ok, dachte ich so ist nunmal der Verteilerschlüssel, ist das so normal?????.
Ich habe absolut keinen "Nutzen" des Fahrstuhls und muss mehr bezahlen, als einer der täglich zigmal hoch und runter fährt.
Soweit so gut. Laut dem BGH Urteil "Az: VIII ZR 103/06 vom 20. Sept. 2006" müssen auch Erdgeschoss-Mieter die Kosten tragen "wenn es im Mietvertrag vorgesehen ist"[/b:6a65d] , aber im meinem Mietvertrag steht nichts von "Aufzug bezw. Fahrstuhl Kosten", rein garnichts.[/b:6a65d]
Deswegen bin ich mir jetzt ziemlich unsicher in dieser Angelegenheit, muss ich nun zahlen laut BGH oder nicht ?????.
Für eine Antwort und Hilfe wäre ich sehr dankbar....,
Mit freundlichen Grüßen