Susanne 27.11.2008 11:30
Natürlich ist die Kündigung nicht rechtens, der Vermieter ist in der Beweispflicht. Leider bleibt Dir der Gang zum Anwalt nicht erspart-Kündigung, Dein Schreiben und den Mietvertrag mitnehmen!
AMAyer 28.11.2008 08:07
Über die Kündigung von Ihrem VM können Sie mal in Ruhe lachen. Der Inhalt ist nicht das Geld des Papieres Wert!
Allerdings werden Sie in dieser Whg keine Freude finden, wenn Ihre geschätzte Schilderung der Wahrheit entspricht.
Sie sollten sich in Ihrem eigenen Interesse an den örtl. Mieterschutzbund wenden. Natürlich können Sie auch einen Anwalt einschalten, jedoch wird dies wesentlich teurer. Ich pers. glaube nicht, dass Sie sich mit diesem VM einigen können. So ein Problem mit der Luftfeuchtigkeit in der Whg kommt nicht von heute auf morgen, das existiert schon länger und ist dem VM sicherlich bekannt. Aber die Gier nach Geld treibt den VM immer weiter!
Wenn diese Whg schwere Mangel hat und das hat sie ja, dann nutzen Sie auch ihre Recht u.a. das Recht auf Mietminderung!
Bei Wohnungsmängeln haben Mieter gesetzliche Rechte, die oft aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.
Andreas Mayer
hogi 15.06.2009 09:07
Hallo meine lieben.
Das ganze zieht sich nun schon seit längerer zeit hin, die Anwäjlte sind am klären. Wollte Euch aber trotzdem nochmal davon berichten, falls jemand ein ähnlichen Fall hat.
Es ging so weit, dass nun ein Gutachter vom Amtsgericht bestellt wurde, der sich das ganze angeschaut hat. Er kam zum Ergebnis, dass das Querbelüften der Räume durch die Geometrie und die Anordnung der Heizkörper nur eingeschränkt möglich sei. Auch das Heizen der Wohnung sei dadurch gerade noch ausreichend möglich... Jedoch meinte dieser auch, dass wir als Mieter falsch bzw. zu wenig gelüftet hätten.
Wir haben seit anfang des Rechtsstreit bis zum Auszug ein Protokoll des Lüftung-, Heizungs- und Luftfeuchtigkeitsverhaltens geführt. Dies zeigt eindeutig auf, dass wir täglich 2 - 3 mal ca. 5 - 10 Minuten gelüftet haben, die Heizung kontinuierlich an war, aber die Luftfeuchte stetig über 50 % lag.
Im Bericht des Gutachters kam dann auch noch ein Absatz auf, dass er uns vorwirft, dass wir die Heizung bei verlassen der Wohnung ausgemacht hätten - obwohl dies in den Protokollen, welche er auch bekommen hat, anderst ersichtlich ist!
Die gegnerische Anwahltseite möchte nun, dass wir den Schaden, die entstandenen Gutachter- und Gerichtskosten, den Meitausfall der Wohnung, etc tragen.
Was könnt Ihr dazu sagen?
Der Gutachter meinte, dass Lüften - aber auch die Wohnung schuld haben. Der Gutachter sprach in seinem Bericht, dass die Wohnung 5 - 6 Mal am TAG ca. 10 - 15 Minten gelüftet hätte würden.
Ist das zulässig?
Wir wurden nach Schreiben an den Vermieter bzgl. Schimmel gekündigt auf Anfang Januar. Sind aber, da wir dies nicht eingesehen haben und unser Anwalt dazu geraten hat, erstmal nicht ausgezogen. Der Auszug fand Anfang März statt. Da die Kündigung der Wohnung schon ausgesprochen wurde, bestand ja kein Mietverhältnis mehr... die gegnerische Anwaltseite möchte nun aber, dass wir den mietausfall der Wohnung für die Monate Mrz, April, Mai,... zahlen.
Dürfen die das?
Ich hoffe das ganze nimmt bald sein Ende...
hogi 02.09.2009 14:57
Jetzt kam der Mahnbescheid... und die Antwort des Gutachters. Die Liste des Lüftungsverhaltens bemägelt er, da keine Außentemperatur, Lüftfeuchtigkeit von außen und nicht an konstanten und gleichbleibenden Uhrzeiten gemessen wurde. Es ist echt zum verrückt werden.
Was denkt Ihr, wie stehen unsere Chancen wenn es wirklich vor Gericht gehen sollte?
Zur Info: Der Schimmelbefall wurde von dem Vermieter entfernt und die Wohnung steht nun zum Verkauf...
Bitte um Antwort.
Danke