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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Also, wie gesagt, die Wohnung muss schon gestrichen werden, ABER - als ich einzog war sie schon in einem furchtbaren Zustand..
Die Türen gelb usw.
ES wurde KEIN Übernahmeprotokoll gemacht. Ist das schlecht für mich??
In meinem Mietvertrag steht, das ichdie SChönheitsrep. regelmäßig alle drei Jahre Küchen und Bäder durchführen muss usw.
Dann steht da :

Liegen die letzten Schönheitsrep. während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück (so lange habe ich ja gerade mal drin gewohnt), so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter usw. weitere Staffelung.

Letzlich habe ich 500 € Kaution hinterlegt. Die kann er gerne behalten fürs Streichen usw. Aber ich sehe nicht ein, das er sich auf meine Kosten diese Wohnung herrichten lässt, Dinge die einfach schon vorher so waren..

Na ja, bin gespannt auf Antworten.

Gruss
Birgit
Stichwörter: auszug + nochmal + renovierung

0 Kommentare zu „Nochmal Renovierung nach Auszug”

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