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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in meiner NKA von 2005 wurden diesmal das erste Mal die Kosten für die Heizungswartung mit abgerechnet (100 Euro).

Allerdings zahle ich die montl. Abschläge fürs Gas direkt an die EVM und nicht mit den Nebenkosten an den Vermieter. D.h. er hat mit meiner Heizungsabrechnung nichts zu tun. Ich rechne auch mit der EVM einmal pro Jahr ab (zahle aber auch da keine Heizungswartungskosten).

Nun wollte ich fragen ob ich diese Kosten für die Zeizungswartung trotzdem jetzt zahlen muß?

Folgende Betriebskosten sind im Mietvertrag aufgelistet:
-öffentl. Lasten (Grundsteuer, Deichgebühr)
-Wasserversorgung
-Entwässerung
-Straßenreinigung und Müllabfuhr
-Hausreinigung, Gartenpflege
-Beleuchtung
-Schornsteinreinigung
-Sach-und Haftpflichtvers.
-Hauswart
-Kabel
-sonstige Kosten (Feuerlöschgeräte, Garagentorwartung, Dachrinnenreinigung)

Von der Heizungswartung steht also nichts drin. Mein Vermieter meint aber ich müßte es trotzdem bezahlen, das wäre halt so.
Die Heizungsfirma bestellt auch er immer 1 mal im Jahr in die Wohnungen.

Bitte um eine Antwort.

LG
Sandra

1 Kommentar zu „Kosten für die Heizungswartung in der Nebenkostenabrechnung”

fin Experte!

Eine Heizungswartung gehört normalerweise zu den Heiznebenkosten und ist auf die Mieter umlegbar. Der Vermieter muss diese ja in Autrag geben, nicht das Energielieferungsunternehmen. Daher ist die Wartung von den Mietern an den Vermieter zu zahlen.

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