Susanne
Eine nachträgliche Mieterhöhung ist ganz sicher nicht möglich, das macht auch kein Anwalt.
Dazu kommt auch noch, dass eine Mieterhöhung ja zustimmungspflichtig durch den Mieter ist und somit auch nicht mit Zugang wirksam. Der Mieter hat nach BGB 2 Monate Zeit zur Zustimmung.
I.d.R. ist der Mieter nie zuständig, einen Nachmieter zu stellen. Bei einem entspannten Wohnungsmarkt wie z.Zt. ist das auch gar nicht möglich, z.B. in Berlin stehen ziemlich viele Wohnungen leer. Ohne Vereinbarung im MV fehlt ausserdem für diese Forderung jegliche Grundlage.
So auch die Bodenbeläge. Ist hier nicht wirksam vereinbart, dass diese bei Auszug des Mieters ins Eigentum des VM übergehen, gehören diese selbstverständlich ins Eigentum des Mieters und der kann sie mitnehmen.
Das Problem kann nur werden: die VM sieht sich mit ihren Forderungen im REcht und will sie von der Kaution einbehalten. Das hätte dann zur Folgen, dass der Mieter seine Kaution einklagen muss. Dem kann man aber gelassen entgegensehen, da die Lage ziemlich eindeutig ist. Im Endeffekt gewinnt der Mieter den Prozess und die VM trägt auch die Anwaltskosten des Mieters.
penelope
Hallo Susanne,
vielen Dank für die schnelle Antwort - da fällt mir doch in gewissem Sinne ein kleiner Stein vom Herzen.
Eine Kaution hat sie Gott sei Dank nicht von mir, damit hätte ich dann zum Glück keinen Stress. Was hauptsächlich zu schaffen macht ist der Psychoterror, den sie veranstaltet (z.B. wenn ich mal einen Moment nicht aufpasse rennt sie plötzlich hinter mir her durch meine Wohnung, fängt dann wieder an zu lamentieren und geht nicht mehr). Vom Haupteingang her gibts nur eine Schiebetüre zu meiner Wohnung, und die ist natürlich nicht ständig verschlossen. Und ich möchte natürlich nicht noch mehr "Stoff" für Streitereien bieten, sonst hätte ich ihr längst wegen Hausfriedensbruch gedroht.
Nochmals vielen Dank
penelope