Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Randy8 hat diese Frage gestellt
Hallo an das Forum
Die Heizung in dem von uns gemieteten Haus funktionierte nicht mehr. Daraufhin habe ich den Handwerker bestellt und seine Rechnung in Höhe von Euro 2000 bezahlt und jetzt versucht dies vom Vermieter durch Einbehalten der Miete zurück zu holen.
Jetzt habe ich die fristlose Kündigung erhalten. Ist dies rechtens?

11 Kommentare zu „Kündigung wegen von mir bestelltem Handwerker”

forsetis Experte! 05.05.2017 18:59

Wer sich nicht an die vorgegebene Reihenfolge hält, muss mit einer Kündigung rechnen. Und die Reihenfolge lautet:

1. Vermieter über den Mangel informieren und auf schnellsmögliche Beseitigung dieses Mangels drängen.
2. Wenn sich Vermieter sich nicht kümmert und keinen Handwerker beauftragt, dann
3. Den Vermieter über die Selbstvornahme informieren und den Handwerker beauftragen. Erst dann kann mit der Miete verrechnet werden.

Das scheint hier aber anders gelaufen zu sein und als ein Rückstand von 2 Monatsmieten aufgelaufen war, hat der Vermieter gekündigt und das zurecht. Diese fristlose Kündigung lässt sich aber durch Zahlung der fehlenden Mieten heilen. Wohlgemerkt nur die fristlose. Hat der VM aber auch zusätzlich noch fristgerecht gekündigt, dann ist die Messe gelesen.

Randy8 05.05.2017 19:20

hiermit kündige ich Frau ... fristlos hilfsweise fristgerecht...
hat es Sinn diese Kündigung anzufechten? Mein Anwalt meinte das ich wenn ich nachweisen kann ihn in Verzug gesetzt zu haben und der Mieterverein es vergeigt hätte keine Chance hätte

Randy8 05.05.2017 19:49

Sollte ich einen zweiten Anwalt einschalten?

forsetis Experte! 06.05.2017 10:27

An anderer Stelle ist dieses Problem doch schon ausgiebig behandelt worden, da kann ich hier keine neuen Erkenntnisse beisteuern, außer der einen, dass von Anfang an der Weg zu einem kompetenten Anwalt für Mietrecht der bessere gewesen wäre.

Jetzt kämpft man auf einem Nebenschauplatz gegen den Mieterverein, der falsch beraten hat. Das bringt doch nichts.

Randy8 06.05.2017 12:23

An welcher Stelle wurde dieses Thema schon behandelt. Verstehe ich das jetzt richtig das es keinen Sinn macht vor Gericht zu ziehen. Ein echter Anwalt hat mir zu einem Vergleich geraten der meinem Vermieter Schadenersatz plus die Höhe der Rechnung zuspricht.

forsetis Experte! 06.05.2017 16:39

Einer von uns scheint senil zu sein. Fest steht, dass in einem anderen Mietrechtsforum die gleiche Frage von einem User "Rey82" gestellt wurde. Wollen Sie jetzt behaupten, dass diese Anfrage nicht von ihnen stammt, oder wollen Sie hier nur ein wenig Unsinn verbreiten?

Randy8 06.05.2017 16:56

Warum denn Unsinn? Ich habe in dem Forum auch etwas verfasst weil ich echt nicht mehr weiter weiß.

Stellen sie sich vor ihre Heizung geht nicht richtig und sie rügen dies über den Mieterverein beim Vermieter. Ich bezahl den Handwerker für 2400 Euro und bekomm als Dankeschön die Kündigung?

Geh darauf hin zum Fachanwalt für Mietrecht und der schlägt mir vor der Gegenseite einen Vergleich in Höhe von 20000 Euro vorzuschlagen und ich froh sein könnte wenn es dabei bleibt.

Darf man da nicht über reagieren und sich Rat in einem Forum oder gleich in zwei Foren zu suchen. Bin ich da jetzt senil?

forsetis Experte! 06.05.2017 19:56

Sie Können sich Rat in allen zur Verfügung stehenden Foren holen, aber Sie sollten nicht so tun, als ob Sie nicht in einem anderen Forum ausgiebig beraten wurden.

Und noch einmal auch von mir. Wenn Sie ihrem Anwalt nicht trauen, aber einen oder zwei Laienforen, dann frage ich mich, warum es Anwälte gibt.

Randy8 06.05.2017 20:03

Bitte Thread schließen. Danke an alle die sich Mühe gegeben mir helfen zu wollen

Randy8 06.05.2017 20:04

Bitte Thread schließen. Danke an alle die sich Mühe gegeben mir helfen zu wollen

richter.m 09.05.2017 14:21

und was nun ??

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.