Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe mal eine Frage und zar abe ich folgendes Problem:

Ich habe meine Betriebskostenabrechnung erhalten und wie jedes Jahr hatte ich wieder eine Gutschrift von knapp 200 Euro. So alles gut und schön, nächsten Tag jedoch erhalte ich einen Brief wo es heisst ich muss 170 €nachzahlen!!! Das hatte mich dann schon ziemlich irritiert, habe dann in meinem Mehrfamilienhaus mich umgehört und habe festgestellt, das ich die einzige bin, die eine Nachzahlung hat, andere haben bis zu 1!! kompletten Miete erstattet bekommen.
Ich weiss jetzt nicht, was ich noch schreiben soll, ich hoffe das reichterstmal als Grundinfo? Ansonsten stehe ich Rede und Antwort, wäre klasse, wenn ihr mir helfen könntet.
LG

1 Kommentar zu „Betriebskostennachzahlung nach Rückzahlung !!!!”

Susanne Experte!

Deine Info ist eigentlich absolut nichtssagend.
Deine Abrechnung ergab eine Gutschrift von 200 € ? Dann solltest Du darauf bestehen, den nachfolgenden Brief musst Du nicht in Zusammenhang mit der Abrechnung stellen. Eine Abrechnung ergibt Guthaben oder Nachzahlung, ein Brief interessiert dazu nicht!
Oder handelte es sich bei dem Brief um eine korrigierte Abrechnung?

Was die anderen Mieter zurückbekommen oder nachzahlen müssen interessiert auch niemanden. Man könnte davon ausgehen, dass die entweder höhere Vorauszahlungen leisten als Du oder weniger heizen und duschen....ist halt alles relativ.

Erst einmal solltest Du die Nk-Abrechnung 04 mit der aus 03 vergleichen und zwar nicht die Kosten, sondern den Verbrauch. Ist hier eine Position wesentlich höher als die des Vorjahres sollte das immer stutzig machen.
Zur Prüfung braucht man hier aber die Kopien oder Einsicht in die Belege.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.