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sheela54 hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Mann und ich mussten schnell in ein anderes Bundesland ziehen, weil mein Mann einen Arbeitsplatz bekommen hat. Wir haben mehrmals mit dem Vermieter gesprochen, weil wir die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten konnten. Der Vermieter erklärte sich mündlich einverstanden, uns keine Steine in den Weg zu legen.
Normalerweise hätten wir erst zum 31.12.2013 kündigen können, haben aber zum 30.9.2013 gekündigt. Der Vermieter hat der Kündigung zugestimmt und dies auch schriftlich bestätigt.
Nun verlangt er Miete bis zum 31.12.2013.
Wir sind aber der Meinung, das die Kündigung zum 30.9. wirksam sein müsste, weil er sie bestätigt hat. Andernfalls hätte er auf Kündigung zum 31.12. bestehen müssen.
Wie ist die Rechtslage?

MfG
sheela54

1 Kommentar zu „Kündigung wirksam?”

forsetis Experte! 25.10.2013 18:12

Wie die Rechtslage in diesem Fall ist, erfragen Sie bitte beim örtlichen Mieterverein, oder einem Anwalt für Mietrecht. Letzterer ist auch telefonisch oder per Internet zu erreichen. Adressen solcher Anwälte findet man mithilfe von Google.

Foren ist eine Rechtsberatung, wie von Ihnen gefordert, nicht erlaubt.

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