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Fragebogen
Ein Antragssteller muss seine sämtlichen persönlichen und finanziellen Verhältnisse angeben, um das Arbeitslosengeld II zu erhalten. Beim Ausfülle des Fragebogens hilft die Bundesagentur.
Von Ulf Brychcy
Der Fragebogen, korrekt: Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, ist ein Hilfsmittel.
Und zwar eines, das mit seinen vier Zusatzblättern bis zu 17 Seiten umfasst und nach sämtlichen persönlichen und finanziellen Verhältnissen fragt.
Der Ton ist bürokratisch, die Schrift klein und die Bezeichnung des Antragstellers als "Hilfebedürftiger" stützt eher nicht das Selbstwertgefühl. Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe kennen das; sie müssen bereits solch ausführliche Anträge ausfüllen.
Wer jedoch derzeit Arbeitslosengeld erhält, der muss sich umstellen. Keine Frage: Das Formular ist unangenehm. Aber es ist unvermeidlich.
Irgendwie muss die Bundesagentur für Arbeit herausfinden, wer Anspruch hat auf das ArbeitslosengeldII und vor allem, wie viel. Die Bundesagentur berät und hilft beim Ausfüllen, aber auch die Wohlfahrtsverbände tun dies.