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Fristlose Kündigung wegen Unzahl von Mängelrügen
174 Mängelrüge-Schreiben in 14 Wochen stellen eine massive Störung des Hausfriedens dar und können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Landgericht Bielefeld, Beschluß vom 26.07.2001 - Aktenzeichen: 22 S 240/01, Wohnungseigentum 2003, S. 9