Susanne
Da die Probleme seit Mietbeginn bekannt sind, kommt keine Minderung in Betracht und rückwirkend erst gar nicht.
Eine fristlose Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn durch die Schimmelbildung die Gesundheit akut gefährdet ist und man dies auch durch ein ärtzliches Attest untermauern kann.
Du kannst jetzt fristgerecht zum Ende Juli kündigen.
Cassy17
hallo,
ja aber die mängel hatten wir bei Einzug schon gemeldet und es hat sich keiner der verwaltung darum gekümmert. die versuchen uns hier raus zubekommen, damit die dann die wohnung teurer vermieten können.
mein mann ist herzkrank und ich denke mal ein attest zu bekommen sollte nicht das problem sein, denn wegen dem schimmel hat er massive probleme mit dem atmen und so.
die kaution können die doch auch einbehalten, falls mietrückstände bestehen würden oder ?
wir würden die wohnung auch noch renovieren, also weißen und dann raus....
naja mal schauen
Susanne
Ok, da habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt: falls die Mängel bei Vertragsabschluss schon bekannt waren ist eine Minderung nicht möglich.
Und so habe ich Deine Aussage verstanden: Es wurden 3 Monate mietfrei ausgehandelt, der Schimmel sollte entfernt werden. Das war der Deal und eine Minderung ist nicht möglich.
Ihr müsst definitiv nachweisen, dass die Gesundheitsprobleme durch den Schimmel entstehen !!! -> fristlose Kündigung wg. Gesundheitsgefährung
Ich kann allerdings nur raten, dies mit einem Fachanwalt durchzuziehen!