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DerNachbar hat diese Frage gestellt
Mein Nachbar hat seine Wohnung Fristgerecht zum 31.12.2010 gekündigt.
Die Kündigungsfrist beginnt also erst Morgen.
Nun hatte sich Heute aber mein Nachbar entschieden doch in der alten Wohnung zu bleiben, weil er die neue Wohnung nicht bekommt.

Er wollte also seine Kündigung zurückziehen, aber der Vermieter sagt, NEIN.

Ist das so, darf der Vermieter eine Rücknahme der Kündigung ablehnen, obwohl die Kündigungsfrist noch nicht begonnen hat?

1 Kommentar zu „Kündigung zurückziehen (die Kündigungsfrist hat noch nicht begonnen)”

mono Experte! 01.10.2010 07:44

Ja, darf er. Die Kündigung ist eine einseitige, zugangsbedürftige Willenserklärung. Sie entfaltet Wirksamkeit, wenn sie derart in den Empfanhsbereich des Adressaten gelangt, dass dieser ( auch nur theoretisch ) die Möglichkeit hat, diese zur Kenntnis zu nehmen.
Diese Kündigung kann also nicht widerrufen werden. Ihr Nachbar wird auf die Kulanz des VM hoffen müssen.

Eventuell wird es im konkreten Fall auch darauf hinauslaufen, dass der VM einen neuen Mietvertrag mit Ihrem Nachbarn abschließen wird - natürlich zu angepassten Vertragskonditionen ( höhere Miete ).

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