mono 01.10.2010 07:44
Ja, darf er. Die Kündigung ist eine einseitige, zugangsbedürftige Willenserklärung. Sie entfaltet Wirksamkeit, wenn sie derart in den Empfanhsbereich des Adressaten gelangt, dass dieser ( auch nur theoretisch ) die Möglichkeit hat, diese zur Kenntnis zu nehmen.
Diese Kündigung kann also nicht widerrufen werden. Ihr Nachbar wird auf die Kulanz des VM hoffen müssen.
Eventuell wird es im konkreten Fall auch darauf hinauslaufen, dass der VM einen neuen Mietvertrag mit Ihrem Nachbarn abschließen wird - natürlich zu angepassten Vertragskonditionen ( höhere Miete ).