Gast hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,
folgende situation:
wir haben fast vier jahre in einer mietwohnung (zweifamilienhaus) gewohnt. bei der besichtigung kam uns die miete extrem hoch vor (rheinland-pfalz) und wir erfragten die quadratmeter. die vermieterin nannte uns 120 qm und dafür war der preis auch akzeptabel (zwar immer noch hoch, aber ging).
jetzt bei unserem auszug im januar kam heraus, dass die wohnung nur 104 qm aufweist und dafür auch wieder von ihr angeboten wird... .
meine frage:
können wir die zu viel bezahlte miete rückwirkend zurückfordern?
folgende informationen noch:
- keine größenangabe im mietvertrag (nur staffelmiete)
- nebenkostenabrechnungen wurden jedoch mit 120,4 qm abgerechnet (dies belegt ja auch unsere aussage, dass uns die wohnung für 120 qm angepriesen wurde).
- nachweislich (auch durch anwaltsschreiben der vermieterin) ist diese wohnung aber nur 104 qm groß und wird auch so angeboten (sogar schriftlich, was bei uns damals nicht der fall war).
es handelt sich immerhin um eine rückforderung von knapp 4.500,- euro.
für eure hilfe wäe ich euch sehr dankbar!
ganz liebe grüsse
nic