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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine wahrscheinlich einfach zu beantwortende Frage, die hier auch schon häufiger vorkam. Ich wollte aber erst sicher sein, bevor ich meinem Vermieter eine Form von Rechnungsbezahlung verweigere:

Ich habe gestern meine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung erhalten.
Diese wurde am 27.02.06 erstellt, gilt aber für den Zeitraum 01.02.04 bis 31.01.05.

Wenn ich da richtig gerechnet habe , liegt der Abrechnungszeitraum länger als 12 Monate zurück. Damit sind die vom Vermieter gefordeten Nachzahlungen hinfällig?!

Kann ich Ihm das mit dem Urteil aus 2001 begründen und muss er dies dann auch akzeptieren oder habe ich mit Widerstand zu rechnen?!

Vielen Dank im Voraus

3 Kommentare zu „Einfache Frage:Nebenkostenabrechnung und die 12 Monatsfrist”

Rano Experte!

Grundsätzlich hast Du Recht.
Es sei denn, der VM hat von den Belegen erst jetzt Kenntnis erlangen KÖNNEN. Was eher unwahrscheinlich ist.

Aber - unabhängig von diesem Urteil - hast Du die Kosten verursacht, die der Vermieter für Dich ausgelegt[/b:ee10d] hat, oder nicht?!

Nein, mit Widerstand hast Du mE nicht zu rechnen. ... aber ... bewegt sich Deine Miete im Bereich der Kappungsgrenze oder stößt sie an den Mietspiegel Deiner Stadt? Hattest Du bisher ein gutes Verhältnis mit Deinem Vermieter?

thor-hammer

Naja ich wohne in einem relativ großen Haus und habe kaum Kontakt zu meinem Vermieter (wird über ne Hausverwaltung geregelt).

Es handelt sich auch nicht um eine exorbitant große Summe.

Mehr Sorgen macht mir, dass (wenn diese Form von "Schlampigkeit" weitergeht) ich noch mehr als ein Jahr nach meinem potentiellen Auszug mit Nebenkostennachzahlungen zu rechnen habe.

Wenn ich das hier im Forum richtig gelesen habe, kann es passieren, dass ich bis dahin meine Mietkaution nicht zurück erhalte.

Oder gibt es die Möglichkeit einer "Zwischenablesung" bei Auszug? Wenn ja, wer hat das zu organisieren und vor allem zu bezahlen?!

PS: Ich sehe ja auch Dein Argument, dass das Kosten sind, die mein Vermieter für mich übernommen hat, die ich aber eigentlich zu bezahlen habe.
Bei der Rechnung davor lief es aber teilweise anders herum. Da habe ich für Nebenkosten, die ich (meiner Meinung nach) kaum zu verursachen hatte eine relativ saftige Nachzahlung erhalten. Da hat sich die Hausverwaltung auch nicht gerade extrem kulant verhalten. Und nichts anderes ist es doch hier, da es "Kulanz" von mir wäre, wenn ich die Kosten bezahle (müssen muss ich ja nicht).
Ich denke ich werde trotzdem zahlen, aber darauf hinweisen, dass ich nicht verpflichtet gewesen wäre!

Die Frage zur Zwischenablesung hätte ich aber noch gerne beantwortet. Danke!

Rano Experte!

Zwischenablesung

Es gibt div. Urteile: Mal wurden die Kosten zwischen Mieter und Vormieter geteilt, mal trug der Vormieter die gesamten Kosten, mal der Vermieter. Also eine rechtes Durcheinander im Juristendschungel.

Eine gängige Alternative ist die Berechnung nach Gradtagszahlen.
Dabei wird der Verbrauch am Ende des Abrechnungszeitraums wie immer abgelesen und nach einem relativ fairen System zwischen Vor- und Nachmieter aufgeteilt.

Gruß
Ralph

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