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Unwirksame Kautionsabrede
Eine dem Mieter gegenüber der gesetzlichen Regelung nachteilige Mietkautionsabrede führt zu Unwirksamkeit der Klausel ohne teilweise Aufrechterhaltung durch etwaige geltungserhaltende Reduktion.
Landgericht München I, Urteil vom 14.03.2001, Aktenzeichen: 15 S 13169/00.