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tomicrem hat diese Frage gestellt
Habe ein Pärchen unter Vertrag.Die Frau ist am 31.01.2011 ausgezogen.Sie hat mir am.03.02.2011 die Kündigung geschrieben und um Auflösung des Vertrages zum 31.01.2011 gebeten,oder zum nächst möglichen Termin der rein rechtlich möglich wäre.Diesen hat der Mann auch unterschrieben.
Da die beiden einen Rosenkrieg haben(Sachbeschädigung ;Einbruch u.s.w.),und ich da mit hinein gezogen wurde,bräuchte ich eine rechtliche Auskunft.
Kann ich die Kündigung annehmen,wie ich will.oder muss man hier nach dem Gesetz gehen,was mir lieber wäre.Ansonsten hätte ich ein Problem.

1 Kommentar zu „Kündigungs gültigkeit”

Bladder Experte! 09.02.2011 06:35

Rechtliche Auskünfte erteilen Rechtsanwälte.

Grundsätzlich gehören zu einer Kündigung im Mietrecht die Unterschriften aller im Mietvertrag genannten Personen.

Zieht eine Person ohne dies zu beachten aus, so haftet sie dennoch weiterhin gesamtschuldnerisch.

Die Kündigungsfrist für Mieter ist die gesetzliche Frist von 3 Monaten.

Dem Vermieter steht es frei, mit der verbleibenden Person das Mietverhältnis weiter zu führen und den Mietvertrag entsprechend zu ändern bzw. zu erneuern.

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