Bladder 09.02.2011 06:35
Rechtliche Auskünfte erteilen Rechtsanwälte.
Grundsätzlich gehören zu einer Kündigung im Mietrecht die Unterschriften aller im Mietvertrag genannten Personen.
Zieht eine Person ohne dies zu beachten aus, so haftet sie dennoch weiterhin gesamtschuldnerisch.
Die Kündigungsfrist für Mieter ist die gesetzliche Frist von 3 Monaten.
Dem Vermieter steht es frei, mit der verbleibenden Person das Mietverhältnis weiter zu führen und den Mietvertrag entsprechend zu ändern bzw. zu erneuern.