capo
Die schriftform ist für Mietverträge nicht vorgeschrieben. Ein mündl. Vereinbarung wird genauso als Vertrag bewertet. Es ist ein Vertrag auf Lebenszeit, soviel ich weiß.
Somit ist eine Mieterhöhung bis zur Kappungsgrenze (20% von 250:also bis 300) möglich. Vorrausgesetzt die Miete war in dem letzten Jahren (3) unverändert auf 250€ darf sie nur auf 300€ erhöhen. Da soll sie mit dem RA drohen. Eine solche Erhöhung ist eine Straftat.
Locker bleiben,
Capo