Susanne
Gerade ohne schriftlichen Mietvertrag gelten die Vorschriften des BGB und das sagt definitiv 3 Monate. Trotzdem: Du müsstest die Dame auf die Mieten verklagen und damit erst mal bei Ra und der Gerichtskasse in Vorkasse gehen, inwiefern diese Kosten wieder reinzuholen sind, musst Du entscheiden. M.E. lohnt sich der Aufwand nicht.
Eine kürzere Kündigungsfrist gibt es bei Untermiete von möbilierten Zimmern, vielleicht verwechselt sie da was.