Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe da ein verzwicktes Problem:
Vor 6 Jahren haben wir eine Doppelhaushälfte zur Miete bezogen.
Im Haus war keine Küche. Daraufhin wollte der Vermieter uns eine einfache Küche (2,8 m Standard-Block) für DM 3.000,- einbauen lassen. Da wir etwas besseres bzw. individuelles haben wollten, sagte uns der Vermieter, das wir sonst auch eine Küche selber kaufen können, diese dann bei Auszug drin lassen und dafür die letzen 2 Monate keine Miete von 2 x 1.700 DM zahlen brauchen.
Die Küche, die uns dann letztendlich gefiel und gut zum Grundriss paßte, kostete DM 13.600,-
Wir sind immer gedanklich davon ausgegangen, das Haus später einmal zu kaufen, denn diese Option hatte uns der Vermieter eingeräumt.
Jetzt wollte er aber nicht verkaufen und wir haben neu gebaut.
Die Küche wollten die Nachmieter nicht gegen Abstandszahlung übernehmen. Jetzt sagt der Vermieter, daß wir entweder die Küche hätten im Haus lassen müssen (klar, statt 3.000 bekommt er jetzt eine für 13.000,-), oder wir die beiden letzten Mieten = DM 3.400,- zahlen müssen.
Aus meiner Sicht kann die Rechnung ja nicht ganz richtig sein, da er, wenn er damals DM 3.000,- ausgegeben hätte jetzt zumindest eine gebrauchte und nicht mehr neuwertige Küche (und wie mag so ein Billigteil aus der Zeitungsbeilage nach 6 Jahren aussehen?) hätte.
Diese "Ersparnis" - daß er keine Küche kaufen mußte - müßte doch nach einem gewissen Schlüssel auf die Miete umgerechnet werden können, so daß wir rückwirkend die mtl. Miete kürzen bzw. die Restzahlung verringern können.
Beispiel: Wertverlust der Küche von 3.000,- auf jetzt 1.000 = 2.000 DM auf 72 Monate verteilt = mtl. 28 DM oder halt jetzt von der ausstehenden Rest-Miete 3.400 - 2.000 = noch 1.400 zu zahlen.
Denn in der anderen Doppelhaushälfte hat er die gleiche Miete bekommen mußte aber eine neue Küche einbauen und zwischenzeitlich schon den Herd erneuern ...
Frage: Gibt es da eine pauschale Regelung bzw. einen Prezidenz-Fall auf den man sich beziehen kann?
Vielen Dank